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Infektionsschutzgesetz unterzeichnet: Das ist neu beim Homeoffice- und Bürobetrieb

Der Bundesrat hat das Infektionsschutzgesetz abgesegnet. Diese Änderungen im Homeoffice- und Bürobetrieb kommen jetzt auf dich zu.

2 Min. Lesezeit
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Hubertus Heil (SPD) verschärft Homeoffice-Regel über neues Infektionsschutzgesetz. (Foto: dpa)



Das neue Infektionsschutzgesetz sieht einige wichtige Änderungen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende hinsichtlich des Homeoffice- und Bürobetriebes vor. Erstens: Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nicht ins Homeoffice schicken können, müssen zweimal pro Woche einen Coronatest anbieten. Zweitens: Wer Homeoffice gewährleisten kann, muss die Heimarbeit auch anbieten. Neu ist dabei, dass Mitarbeitende die Gewährleistung auch annehmen müssen. Zuvor konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Angebot ablehnen, wenn sie nicht ins Homeoffice wollten.

Infektionsschutzgesetz: Homeoffice verschärft

Infektionsschutzgesetz: Das ist neu für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. (Foto: dpa)

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Die Verschärfung der sogenannten Homeoffice-Regel, die der SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil anstrebte, ist am Mittwoch vom Bundestag beschlossen worden. Das Bundesarbeitsministerium schreibt dazu konkret: „Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz.“ Die Novelle ist am gestrigen Donnerstag durch den Bundesrat abgesegnet worden.

Auch interessant: „Kostenloser Homeoffice-Guide – Produktiv arbeiten trotz Corona“

Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende haben nun also das Recht, die Gründe für eine jeweilige Verweigerungshaltung zum Homeoffice zu erfragen. Ist also eine der beiden Parteien für und eine gegen die Heimarbeit, kann sich die ablehnende Seite nun schwerer der Homeoffice-Regel entziehen. Anders ist das, wenn beide Parteien sich gegen die Heimarbeit aussprechen. Dass eine flächendeckende Überprüfung passiert, ist nicht vorgesehen. Sollten Infektionsausbrüche aufgrund der Missachtung des Infektionsschutzgesetzes passieren, könnten sich jedoch Haftungsrisiken für den Arbeitgeber ergeben.

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Infektionsschutzgesetz stößt auf Kritik

Die mit dem neuen Infektionsschutzgesetz zusammenhängende Bundesnotbremse tritt ab Samstag in Kraft – und damit auch die neuformulierten Regeln für den Homeoffice- und Bürobetrieb. Die Neufassung gerät jedoch schon vor Inkrafttreten heftig in die Kritik. Unter anderem der Deutsche Landkreistag und einige Bundesländer beklagen beispielsweise, dass das Gesetz zum einen zu allgemein gefasst und zum anderen nicht ausreichend sei, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen. Auch im Homeoffice- und Bürobetrieb gäbe es noch zu viele Schlupflöcher beklagen die Kritikerinnen und Kritiker.

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Dein t3n-Team

Jan Tenner

Das ist einfach falsch:
„.. Erstens: Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nicht ins Homeoffice schicken können, müssen sie zweimal pro Woche auf eine Coronainfektion testen. ..“
Die Unternehmer müssen die Test lediglich zweimal pro Woche ANBIETEN.

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Andreas Weck

Hallo Jan, das stimmt. Da hat sich ein Fehler eingeschlichen, den ich korrigiert habe. Danke für den Hinweis! Gruß, Andreas

Antworten
Dave

„Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz.“

Also ändert sich überhaupt nichts. Nur dass man nun anders begründet, warum man nichts anders macht. Starq

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