Influencer-Marketing: Adressbroker verkaufen Daten von Multiplikatoren
Richard Gutjahr ist ein sogenannter Influencer: Der Moderator, Journalist und Blogger hat mehr als 80.000 Follower auf Twitter und ist immer wieder auch in den herkömmlichen Medien präsent. Damit wird Gutjahr zu einem gefragten Multiplikator für die Werbebranche. Das sogenannte Influencer-Marketing per Presseinformationen sorgt dafür, dass die Inboxen von Menschen wie Gutjahr überquellen. Die Adressen werden dabei laut Gutjahr von Adressbrokern verkauft – teils mit illegalen Methoden.
In einem ausführlichen Blogbeitrag berichtet Gutjahr, wie er nach jahrelangem Wegklicken oder In-den-Spam-Verschieben begonnen hat, die Absender einzeln anzuschreiben und danach zu fragen, woher diese seine E-Mail-Adresse hatten. Der Großteil der unerwünschten E-Mails stammte den Recherchen des Journalisten zufolge von den drei großen Datenhändlern Meltwater, Cision und der DPA-Tochter News Aktuell (Zimpel). Die Daten würden dabei oft mit fragwürdigen Methoden erhoben – in den AGB seien etwaige Rechtsansprüche ausgeschlossen, falls es zu Klagen von Betroffenen komme.
Auf Anfrage konnte keiner der drei Adresshändler Gutjahr eine Einwilligung für das Speichern der Daten in einer Datenbank oder den Verkauf der Daten an Dritte vorlegen. Auch die Herkunft der Daten sei nicht erklärt worden. Sie seien „willkürlich aus unterschiedlichen Quellen abgefischt“ worden, meint Gutjahr. Der Rechtsanwalt Udo Vetter sagte gegenüber Richard Gutjahr: „Was diese Firmen machen ist illegal, illegal, illegal“. Und Vetter warnte, dass auch Firmen, die die Adressen ohne klare Einwilligung der Betroffenen kauften oder verwendeten, juristisch zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Influencer-Marketing: Wie ihr euch wehren könnt
Wer wie Gutjahr von unerwünschten PR-Mails betroffen ist, kann über einen Musterbrief des Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg bei den Datenhändler entsprechende Auskunft sowie den Nachweis über die eigene Einwilligung verlangen. In Deutschland tätige Unternehmen müssen diese Fragen kostenfrei beantworten. Den Musterbrief und E-Mail-Adressen der Datenschutzbeauftragten der drei oben genannten Adressbroker findet ihr bei Richard Gutjahr im Blog.
Keinen Plan von Marketing mit Content-Creators? Mit unserem Guide schon! Sichere dir jetzt hilfreiches Wissen und Praxistipps für deine nächste Kampagne.
Naja man muss aber schon unterscheiden, ob es sich um den Geschäftsbereich oder B2C handelt. Nur im B2C Bereich ist das Opt-In erforderlich.