Bundesnetzagentur: Versprochene Bandbreiten werden selten erreicht

Die in Internetverträgen vereinbarte maximale Datenübertragungsrate wird nicht immer erreicht. Laut dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur über die Breitbandmessung erreicht nur ein Viertel der Kunden die volle Geschwindigkeit ihrer Verträge. Das klingt wenig, ist aber im Vergleich zu den Vorjahren eine Steigerung.
Bei Festnetzanschlüsse erreichten drei Viertel der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate, ein Viertel erreichte oder überschritt sie.
Beim Mobilfunk dagegen entsprachen nur 17,4 Prozent der Messergebnisse mindestens der Hälfte der maximalen Rate. Nur 2,1 Prozent erreichten oder überschritten sie.
„Zwar erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich in Aussicht gestellt wurde, aber es lassen sich insbesondere bei stationären Breitbandanschlüssen leichte Verbesserungen feststellen“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, laut dem Bericht. Das sei erfreulich, weil die Corona-Pandemie auch den Telekommunikationssektor vor immense Herausforderungen stelle.
Der Bericht basiert auf den Daten der Seite Breitbandmessung.de. Mit dem Tool der Bundesnetzagentur können Endnutzer ihre Anschlüsse messen. Dem Bericht liegen über den Zeitraum Oktober 2019 bis September 2020 949.414 Messungen im Festnetz und 448.058 im Mobilfunknetz zugrunde.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Berichts hat der Bundestag eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz enthält jetzt unter anderem ein Recht auf schnelles Internet und Neuerungen beim Glasfaserausbau.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team