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Koalition will Recht auf schnelles Internet festlegen

Wer in Großstädten über die Internetverbindung schimpft, der sollte mal aufs Land fahren – in manchen Gegenden sind im Festnetz nicht mal 16 Megabit Downloadtempo pro Sekunde möglich. Ein Gesetz der Bundesregierung soll das ändern.

3 Min.
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Schnelles Internet per Gesetz.(Foto: Shutterstock)

Ein gesetzlich verankertes „Recht auf schnelles Internet“ nimmt an diesem Mittwoch aller Voraussicht nach seine nächste Hürde. Der Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag will am Vormittag über eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes abstimmen. Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD haben sich vor der Sitzung auf einen Kompromiss geeinigt, der Menschen auch in abgelegenen Gegenden einen Internetzugang ermöglichen soll, der schneller ist als bisher.

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Der geltenden Rechtslage zufolge ist nur ein „funktionaler“ Zugang zum Festnetz-Internet Pflicht – also ein 56-Kilobit-Schneckentempo (0,056 MBit pro Sekunde). In dem Kompromisspapier von CDU/CSU und SPD ist nun von einem Richtwert von 30 Megabit pro Sekunde die Rede – so viel wäre nötig, um Anforderungen für das Homeoffice zu erfüllen.

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Allerdings soll die tatsächliche und rechtlich verbindliche Untergrenze erst noch berechnet werden, dies vermutlich durch die Bundesnetzagentur – sie soll nach Vorstellung der Koalitionäre auch Vorgaben zur Verzögerung bei der Datenübertragung (Latenz) und zur Uploadrate machen.

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Die Behörde würde die Internetnutzer gewissermaßen in zwei Teile einordnen: die 20 Prozent mit den besten Internetverbindungen und die übrigen 80 Prozent, die langsameres Netz haben. Von diesen 80 Prozent wiederum würde deren vertraglich zugesichertes Mindest-Downloadtempo genommen und hierzu ein Mittelwert ermittelt.

Branchenschätzungen zufolge dürfte bei so einer Rechnung nur ein niedriger zweistelliger Megabit-Wert herauskommen – weniger als 20 Mbit. Damit ist klar, dass eine solche Mindestvorgabe vor allem auf dem Land helfen könnte – die Menschen dort könnten eine schnellere Internetverbindung einfordern, die gebaut werden müsste; die Kosten hierfür sollen aus einem Finanztopf kommen, der von den Telekommunikationsunternehmen gefüllt werden müsste. In Städten wird die neue Mindestvorgabe in der Regel keine große Rolle spielen, weil dort ohnehin schon bessere Verbindungen möglich sind. Ausnahmen wird es aber auch hier geben, etwa am Stadtrand.

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Koalitionsvertreter sind zufrieden

Vertreter der Regierungskoalition waren zufrieden mit dem Kompromisspapier. „Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet wird eine Grundversorgung sichergestellt“, sagt der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Ulrich Lange. Der Anschluss müsse stabile Verbindungen für Homeoffice und Homeschooling ermöglichen. Er betont zudem, dass die Festlegung der Leistungsparameter nur „im Einvernehmen“ mit dem Ausschuss für digitale Infrastruktur des Bundestags erfolgen dürfe – die Volksvertreter sollen also auch künftig ein Wort mitreden können bei dem Thema.

Von der Opposition kam Kritik. Aus Sicht der netzpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, greift das Gesetzesvorhaben zum Recht auf schnelles Internet viel zu kurz. „So eine Untergrenze im niedrigen zweistelligen Megabit-Bereich ist völlig unambitioniert und unzeitgemäß“, sagt die Politikerin. „Wir sollten im Downstream nicht weniger als 100 Megabit pro Sekunde als Mindestlevel überall in Deutschland festlegen und 50 Mbit im Upstream, die Werte sollten in den nächsten Jahren steigen.“ Schnelles Internet sei überall in Deutschland ein absolutes Muss.

Am Donnerstag wird abgestimmt

Nach dem Votum im Wirtschaftsausschuss am Mittwoch soll der Bundestag schon am Donnerstag über das Telekommunikationsgesetz abstimmen. In dem umfangreichen Gesetz geht es auch um eine Neuregelung zu TV-Kosten, die ab Mitte 2024 nur noch in abgespeckter Version über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen – nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er den Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.

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Zusätzlich hierzu sind dann Einzelverträge nötig, die sich nicht auf die Infrastruktur, sondern auf die Übermittlung des Fernsehsignals beziehen. Bisher bekommt ein Großteil der Mieter Fernsehen über TV-Kabelverträge, welche die Vermieter abgeschlossen haben – solche Verträge dürfen laut dem Papier der Koalitionsfraktionen ab Mitte 2024 aber nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. dpa

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