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Love-Scamming: Frau verliert 51.000 Euro an Dating-Betrüger

Immer wieder hatte er ihr Komplimente gemacht und sie um Geld gebeten. Jetzt geht der Fall vor Gericht. Der Vorwurf: bandenmäßiger Betrug.

Quelle: dpa
1 Min.
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Dating-Betrug bleibt weiterhin ein Problem. (Illustration: Yuliya Cosmo / Shutterstock.com)

Im Zusammenhang mit einem Liebesbetrug muss sich seit Dienstag ein 32-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Pasewalk verantworten. Am ersten Prozesstag lehnte es der Angeklagte allerdings ab, sich zu der Anklage wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Betrug zu äußern. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zusammen mit Komplizen eine Frau aus Anklam um insgesamt 51.000 Euro betrogen haben. Der 32-Jährige soll zu einer international agierenden Bande für das sogenannte Love-Scamming gehören, aus der ein Komplize 2021 in Bayern wegen gewerbsmäßigen Betrugs bereits rechtskräftig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

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Die Geschädigte schilderte am Dienstag, wie sie über Facebook und andere soziale Medien 2018 plötzlich Kontakt zu einem angeblichen Kunsthändler aus Nordamerika bekam. Dieser habe ihr Komplimente gemacht und sie besuchen wollen. Nach etwa drei Wochen sei die erste Bitte um Geld wegen vermeintlicher Schwierigkeiten beim Kunsthandel gekommen, wobei sie etwa 3.000 Euro überwies. Später sei der Mann angeblich nach Malaysia gefahren, wo er vorgab, in Schwierigkeiten zu sein.

Frau hatte sogar einen Kredit aufgenommen

Sie habe sogar einen Kredit aufgenommen, um dem Mann zu helfen, und sei „wie in einem Tunnel gewesen“. Bis Februar 2019 überwies die verheiratete Frau neunmal Geld, insgesamt 51.024 Euro. Dann erstatteten Angehörige Anzeige.

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Der Angeklagte in Pasewalk hat laut Staatsanwaltschaft eines der Konten gehabt, auf das Geld überwiesen wurde. Er wurde in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) festgenommen und sitzt in U-Haft. In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls wegen Verdachts auf Liebesbetrug gegen ihn ermittelt.

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Der Prozess wird am 8. März fortgesetzt. Dann sollen eine Kriminalermittlerin als Zeugin gehört, die Plädoyers gehalten und ein Urteil gesprochen werden.

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