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Internet zu lahm? Verbraucherschützer fordern 15 Euro pauschale Erstattung bei langsamer Verbindung

Zu langsames Internet ist ein ständiges Ärgernis für viele Verbraucher – und das, obwohl es längst ein Recht auf Versorgung mit Breitband gibt. Verbraucherschützer fordern deshalb jetzt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro monatlich, wenn die Geschwindigkeit nicht stimmt.

Von Sandra Alter
2 Min.
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In Deutschland gibt es ein Recht auf schnelles Internet - aber an der Umsetzung hapert es. (Bild: dpa)

Eigentlich hatte der Internetprovider ein bestimmtes Tempo für den Anschluss versprochen. Trotzdem ziehen sich Downloads oft gefühlt unendlich in die Länge, fürs Gaming reicht die Leitung nicht und der abendliche Spielfilm flimmert nur mit ständigen Aussetzern über den Bildschirm. Solche Probleme haben immer noch viele deutsche Haushalte.

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Dabei sollten solche Ärgernisse längst Geschichte sein, denn Bürger:innen in Deutschland haben bereits seit fast zwei Jahren ein Recht auf Versorgung mit Breitband.

„Ansprüche bislang Papiertiger“

Doch was in der Theorie so schön klingt, ist laut Verbraucherschützern in vielen Fällen nur ein „Papiertiger“. Gerade in dünn besiedelten Gebieten auf dem Land ist eine ausreichende Versorgung oft nicht gegeben.

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Laut Bundesnetzagentur waren Mitte dieses Jahres 1,8 Millionen Haushalte in Deutschland von Mangelversorgung betroffen. Ihre Downloadgeschwindigkeiten lagen bei weniger als 10 Megabit pro Sekunde oder sie waren sogar komplett offline.

Damit muss nun Schluss sein, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er fordert eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz bei zu langsamem Internet.

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„Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden. Der vzbv schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz behoben ist“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Bisher stehe Verbraucher:innen zwar ein Minderungsrecht zu, doch die Durchsetzung sei problematisch. Grund: Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering oder gewähren oft gar keine Minderung.

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„Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht“, so Pop.

Bundesregierung in der Pflicht

Der vzbv fordert jetzt konkrete Maßnahmen, um das zugesicherte Recht auf schnelles Internet durchzusetzen. Die Bundesregierung müsse Anbieter verpflichten, unterversorgte Haushalte anzuschließen. „Die Bundesregierung muss das Recht auf Versorgung mit Breitband endlich ernst nehmen. Die Mindestbandbreite muss erhöht und Bürger:innen mit einem Anspruch müssen endlich versorgt werden“, sagt Pop.

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