Aus Datenschutzgründen: Italien sperrt ChatGPT

Italien hat ChatGPT „mit sofortiger Wirkung“ gesperrt. Die italienische Datenschutzbehörde hat am heutigen Freitag (31. März 2023) „die vorläufige Einschränkung der Verarbeitung der Daten italienischer Nutzer“ bekannt gegeben. Der Grund: OpenAI, der Entwickler des Chatbots, habe gegen geltende Datenschutzregelungen der EU verstoßen.
20 Tage hat OpenAI nun Zeit, die Missstände zu beheben. Andernfalls drohe eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes des US-Unternehmens.
Datenverlust am 20. März als Auslöser
Die Datenschutzbehörde bezieht sich auf einen Vorfall vom 20. März. Dabei war es bei ChatGPT zu einem Datenverlust gekommen. Laut OpenAI hatte ein Bug in einer Open-Source-Bibliothek es einigen Nutzer:innen ermöglicht, „Titel aus dem Chatverlauf eines anderen aktiven Benutzers zu sehen“, so das Unternehmen.
„Es ist auch möglich, dass die erste Nachricht einer neu erstellten Unterhaltung im Chat-Verlauf eines anderen Nutzers sichtbar war, wenn beide Nutzer etwa zur gleichen Zeit aktiv waren“, hieß es weiter vonseiten OpenAIs.
Der Data-Breach vom 20. März war für die italienischen Datenschützer aber nur die Spitze des Eisberges. In ihrer Begründung der Teilsperre von ChatGPT weist die Behörde auf grundsätzliche Datenschutzverstöße der Software hin. So gebe es keine Rechtsgrundlage für das massenhafte Sammeln und Speichern von Daten, mit denen die KI hinter ChatGPT zu Trainingszwecken gefüttert wird.
Italien bezieht sich auf DSGVO
Die Personen, mit deren teils urheberrechtlich geschützten Inhalten die künstliche Intelligenz trainiert wird, werden darüber nicht hinreichend informiert, warf die Datenschutzbehörde OpenAI weiter vor. Prüfungen in Rom sollen gezeigt haben, dass die bereitgestellten Information oft nicht mit der Realität übereinstimmten. Dies führe zur ungenauen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Italien ist das erste Land in Europa, das diesen Schritt geht. Obwohl die italienische Datenschutzbehörde sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bezieht, die in der gesamten Europäischen Union gilt, hat bislang kein anderes EU-Land vergleichbare Maßnahmen angekündigt.