Kartellamt kann schärfer gegen Digitalkonzerne vorgehen
Die Kartellbehörden in Deutschland können künftig schärfer gegen Wettbewerbsverstöße der großen Digitalkonzerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in dritter Lesung der seit Monaten diskutierten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu. Demnach kann das Bundeskartellamt künftig leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen.
Die Reform wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen angenommen. Die Oppositionsparteien AfD, FDP und Linke enthielten sich der Stimme. Die Novelle besteht vor allem aus einem neuen Paragrafen 19a. Dieser erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Digitalplattformen festzustellen und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen.
Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Kartellverfahren sollen beschleunigt werden, damit die Behörden zügiger für einen fairen Wettbewerb sorgen können.
Unternehmenszusammenschlüsse sollen erst der Kontrolle unterliegen, wenn ein beteiligtes Unternehmen in Deutschland mindestens einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro macht, statt bisher 25 Millionen, und außerdem ein anderes beteiligtes Unternehmen einen Jahresumsatz in Deutschland von mindestens 17,5 Millionen Euro macht, statt bisher fünf Millionen.
Update war für 2020 geplant
Eigentlich hätte das Digital-Update für das Wettbewerbsrecht noch 2020 verabschiedet werden sollen. Doch Union und SPD konnten sich zunächst nicht einigen, ob auch der Rechtsweg verkürzt werden soll, um jahrelange Rechtsstreitigkeiten zwischen den Digitalkonzernen und dem Bundeskartellamt zu vermeiden. Letztlich setzte sich die Union mit ihrer Auffassung durch, dass Beschwerden nicht mehr zuerst beim Oberlandesgericht Düsseldorf landen, sondern direkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) als oberster Instanz verhandelt werden. Zuvor hatten der Jura-Professor Hermann-Josef Bunte, ehemaliger Richter am Hanseatischen OLG, sowie der Bundesgerichtshof selbst in kurzen Gutachten die rechtlichen Bedenken aus dem Weg geräumt.
Redner der Regierungsparteien betonten, mit der Novelle wolle man die digitale Wirtschaft nicht ausbremsen, indem man Unternehmen nur wegen ihrer bloßen Größe angehe. „Wir wollen sie lediglich dort in ihre Verantwortung nehmen, wo sie ihre Marktposition zum Nachteil der Wettbewerber, der Verbraucher, der Unternehmen missbräuchlich ausnutzen“, sagte der CDU-Abgeordnete Matthias Heider. Sein Parteikollege Hansjörg Durz sagte: „Wir feiern nicht weniger als die Geburtsstunde der sozialen Digitalwirtschaft.“
Die Grünen stimmten der Novelle zu, bemängelten jedoch das „schleppende Tempo“, mit dem die Reform umgesetzt worden sei. Die AfD machte sich statt einer Änderung des Kartellrechtes für einen freiwilligen Verhaltenskodex stark, der zwischen Unternehmensverbänden und den Verbraucherverbänden ausgehandelt werden sollte. Die Linke forderte dagegen eine präventive Zerschlagung der großen Internet-Konzerne, so wie sie derzeit in den USA diskutiert werde.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Der deutsche Gesetzgeber ist hier international Vorreiter.“ Ähnliche Instrumente würden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, aber der Gesetzgebungsprozess stehe hier noch ganz am Anfang. „Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“
Es gibt auch Gegenstimmen
Das sieht der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) anders. Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, kritisierte: „Das Eingreifkriterium sollte weiterhin der Missbrauchsvorwurf, nicht schon das bloße Vorliegen einer kritischen Marktmacht sein.“ Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht sei ein Paradigmenwechsel. „Nationale Alleingänge in der Plattformregulierung gefährden deutsche Industrieplattformen in ihrem Wachstum“, warnte Plöger. Lobend hob sie die Erhöhung der Schwellenwerte bei der Fusionskontrolle hervor.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßten die Novelle. Die neuen Regeln würden es dem Kartellamt nun endlich ermöglichen, gegen die Diskriminierung Dritter und die Bevorzugung eigener Angebote durch Torwächterplattformen vorzugehen. Von zentraler Bedeutung sei zudem die Befugnis der Behörde, erstmals auch unangemessene Marktkonditionen von Torwächterplattformen zu untersagen, die Wirtschaft wie Verbrauchern schaden.
Der Digitalverband Bitkom erklärte, das Gesetz berge die Gefahr, dass es datengetriebene Geschäftsmodelle ausbremse. „Unternehmen werden sich gut überlegen müssen, ob sie in innovative Lösungen investieren, wenn sie die daraus gewonnen Erkenntnisse anschließend mit Wettbewerbern teilen müssen.“ Positiv sei, dass mit dem Gesetz Wettbewerbshürden abgebaut und der Marktzugang für Unternehmen erleichtert werden sollten. „Die beschleunigten Entscheidungswege können Rechtssicherheit schaffen, werfen aber auch verfassungsrechtliche Fragen auf.“
Aus Sicht des Mittelstandsverbands BVMW ist das Gesetz für die in ihm organisierten Unternehmen von großer Bedeutung. „Bei der Reform war es für uns wichtig, dass die richtige Balance zwischen den Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Plattformen einerseits und der Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht andererseits gefunden wird“, sagt BVMW-Bundesgeschäftsführer Markus Jerger laut einer Mitteilung. dpa
„Der Digitalverband Bitkom erklärte, das Gesetz berge die Gefahr, dass es datengetriebene Geschäftsmodelle ausbremse.“
Das ist keine Gefahr, sondern ein Hoffnungsschimmer.