Kartellamt soll schärfere Befugnisse gegen Digitalkonzerne bekommen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte den Entwurf für eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingereicht. (Foto: dpa)
Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die Internetriesen ihre Produkte auf den eigenen Plattformen nicht privilegiert vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Kartellverfahren sollen beschleunigt werden, damit die Behörden zügiger für einen fairen Wettbewerb sorgen können.
Zudem sieht die Novelle auch eine Überarbeitung der Fusionskontrollen vor, sodass sich das Bundeskartellamt auf relevante Fusionen konzentrieren soll. Zusammenschlüsse mittelständischer Unternehmen sollen erst der Kontrolle unterliegen, wenn alle beteiligten Unternehmen in Deutschland mindestens einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro machen, statt bisher fünf Millionen.
Altmaier bezeichnete die Gesetzesnovelle als „Meilenstein“. Die Reform werde „vielen mittelständischen Unternehmen nutzen.“ Vor allem aber werde sie „Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich gerade auch bei digitalen Angeboten zu orientieren und Entscheidungen unbeeinflusst zu treffen.“
Das Bundeskartellamt hatte zuletzt mehr Möglichkeiten zur Kontrolle von großen Digitalkonzernen gefordert. „Wir freuen uns, dass der Gesetzgebungsprozess jetzt voranschreitet“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Der Gesetzesentwurf enthalte wichtige Ergänzungen, etwa im Hinblick auf den Umgang mit großen Internetplattformen. „Das wird uns in die Lage versetzen, künftig noch effektiver und schneller einschreiten zu können, wenn große Plattformen den Wettbewerb gefährden“, sagte Mundt.
Zuletzt hatten die Bonner Wettbewerbshüter etwa Facebook vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung für unzulässige Vertragsbedingungen für die Nutzer zu missbrauchen und den Wettbewerb zu verzerren. Die Behörde hatte eine entsprechende Verfügung erlassen, gegen die Facebook beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vorgegangen ist und über die noch nicht abschließend entschieden wurde.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht die geplante Verschärfung der Missbrauchsaufsicht kritisch: „Mit dem Gesetz würde Deutschland die Bildung international wettbewerbsfähiger Digitalunternehmen nicht voranbringen“, sagte Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung. Die geplanten Verschärfungen träfen nicht nur große ausländische Digitalunternehmen, sondern auch kleinere Unternehmen in Deutschland, wenn sie neue Märkte erschließen wollten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht in der Neuregelung einen „positiven Paradigmenwechsel“. Das Bundeskartellamt könne künftig „proaktiv gegen Unternehmen vorgehen“, die ihre Marktmacht missbrauchen. „Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum GWB könnte sich Deutschland zum internationalen Vorreiter für das digitale Wettbewerbsrecht machen“, sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller. dpa
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