
KI am Arbeitsplatz – Einsatz zur Überwachung von Mitarbeiter:innen nimmt zu. (Foto: VesnaArt/Shutterstock)
Vor allem im Dienstleistungssektor hat der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz in den vergangenen Monaten stark zugenommen. So soll hier ein Drittel der Arbeitnehmer:innen schon durch eine KI überwacht werden.
KI und algorithmisches Management im Fokus
Das geht aus einer Studie des britischen Forschers Steven Rolf von der Universität Sussex für die Friedrich-Ebert-Stiftung hervor. Darin hat Rolf den Einsatz von KI und algorithmischen Managementsystemen untersucht. Der Fokus lag dabei auf dem europäischen Dienstleistungssektor, wie rnd.de berichtet.
Besonders betroffen seien Mitarbeiter:innen im Lager, dem Verkauf, der Gastronomie, Gesundheitspersonal sowie Arbeitnehmer:innen bei Lieferdiensten und in Call-Centern. Zwar hätten die Arbeitnehmer:innen noch menschliche Chef:innen, führt Rolf aus, aber deren Entscheidungen würden „zunehmend von algorithmischen und KI-Management-Tools beeinflusst“.
KI-Überwachung könnte Stress befördern
So könne KI etwa das Tempo der Bedienung bei Kellner:innen messen oder Chef:innen auf möglichen Youtube-Konsum während der Arbeitszeit aufmerksam machen. Eine der großen Gefahren des KI-Einsatzes: Der erhöhte Überwachungsdruck könne zu vermehrtem Stress bei den Mitarbeiter:innen und damit letztlich auch zu Erkrankungen führen.
Zudem sei es kaum möglich, komplexe Aufgaben wie das Kellnern in einfache und messbare Aufgaben zu unterteilen, die KI auswerten und vergleichen könne. Rolf dazu: „Die Unterteilung komplizierter Jobs in Aufgaben ist oft kontraproduktiv, da viele Teile eines Jobs ‚unsichtbar‘ bleiben und sich nicht ohne Weiteres mit einem algorithmischen System messen lassen.“
Schlechtere Leistung droht
Im schlimmsten Fall könnte sich dadurch die Leistung der Arbeitnehmer:innen sogar noch verschlechtern. Der Experte rät Arbeitgeber:innen daher, die KI-Ergebnisse einer Prüfung zu unterziehen und sich vorab über die Leistungsfähigkeit der System genauer zu informieren.
Chancen durch den KI-Einsatz sieht Rolf derweil etwa im Recruiting, wo Lebensläufe gescreent werden können. Auch beim Sammeln von Feedback bei Schulungen und Weiterbildungen sei künstliche Intelligenz hilfreich. So könne etwa der Schulungsbedarf einzelner Mitarbeiter:innen erhoben und Aufgaben entsprechend priorisiert und zugewiesen werden.
Vorteile und rechtliche Grenzen
Der Einsatz von KI am Arbeitsplatz hat aber auch rechtliche Grenzen. So dürfe dadurch nicht gegen den Datenschutz verstoßen und Beschäftigte nicht diskriminiert oder gesundheitlich geschädigt werden.
Eine spezifische EU-Richtlinie über algorithmisches Management gibt es laut Rolf aber noch nicht. Für Arbeitgeber:innen gelten hier die EU-Charta der Grundrechte sowie die DSGVO als Orientierung.
Für die Zukunft erwartet Rolf eine weitere Ausbreitung von KI-Systemen zur Überwachung am Arbeitsplatz. Einziges mögliches Hindernis: „eine organisierte Gewerkschaft, die effektiv über den Einsatz und die Einführung von Technologien am Arbeitsplatz verhandeln kann“.