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KI versus Copyright: Erste Runde geht an Techfirmen

In einem Urheberrechtsstreit zwischen KI-Bildgeneratoren und Künstlern hat ein US-Gericht zugunsten der Tech-Firmen entscheiden. Doch es ist nicht der einzige Rechtsstreit dieser Art.

2 Min.
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KI-Unternehmen erzielen einen Erfolg. (Bild: Midjourney/t3n)

In einem jüngsten Fall einer Urheberrechtsklage gegen KI-Bildgeneratoren, die auf der Technologie von Stable Diffusion basieren, konnten die betroffenen KI-Unternehmen einen ersten Erfolg verbuchen.

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In den USA hatten drei Künstler, Sarah Anderson, Kelly McKernan und Karla Ortiz, Klage gegen Stability AI, das Unternehmen hinter Stable Diffusion, sowie gegen Midjourney und Deviantart erhoben, wobei die beiden letzteren Bildgeneratoren auf Stable Diffusion basieren.

Die drei beklagten Unternehmen hatten daraufhin einen Antrag gestellt, die Copyright-Klage abzuweisen. Richter William H. Orrick vom US-Bezirksgericht des Northern Districts of California hat nun den Unternehmen recht gegeben und die Klage weitestgehend abgewiesen, wie Venture Beat berichtet.

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Künstler halten in vielen Fällen kein Urheberrecht

Der Richter äußerte, dass die Klage in vielerlei Hinsicht mangelhaft sei. Ein wesentlicher Grund für seine Entscheidung war, dass zwei der Kläger, McKernan und Ortiz, keine Urheberrechte für ihre Bilder beim US Copyright Office angemeldet hatten.

Anderson hatte das Urheberrecht für lediglich 16 der Bilder angemeldet, obwohl in der Klage Hunderte Bilder aufgeführt wurden, die von den Unternehmen genutzt wurden.

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Die Künstler wiesen darauf hin, dass ihre Bilder in der LAION-Datenbank erschienen, die auch zum Trainieren von Stable Diffusion verwendet wurde. Doch selbst das reichte dem Richter nicht aus, um die Klage der Künstler weiterzuverfolgen.

Größe der Datenbank ist ein Vorteil für die Unternehmen

In der LAION-Datenbank sind Milliarden von Bildern gespeichert, was laut Richter Orrick den Unternehmen sogar zum Vorteil gereicht. Er argumentierte, dass es nicht plausibel sei, dass alle Bilder in der Datenbank urheberrechtlich geschützt sind oder dass alle generierten Bilder auf urheberrechtlich geschützten Bildern basieren.

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Um die Klage zu befürworten, müsste nachgewiesen werden, dass die generierten Bilder hauptsächlich auf geschützten Bildern basieren, oder es müsste deutlich erkennbar sein, dass die generierten Bilder dem Originalwerk stark ähneln.

Künstler erzielen Teilerfolg

Die Künstler gehen jedoch nicht ganz leer aus. Der Richter gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Klage zu präzisieren und spezifische Bilder zu benennen, bei denen das Urheberrecht verletzt wurde. Zudem lässt der Richter die Klage gegen Stability AI für das Kopieren der 16 von Anderson urheberrechtlich geschützten Bilder fortsetzen.

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