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Filmstudios verklagen VPN-Dienste: Virtuelle private Netzwerke sollen nicht mehr privat sein

US-amerikanische Filmstudios verklagen VPN-Anbieter wegen der Möglichkeit, ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) aufzuspannen. Das könne immerhin für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden, so die krude Argumentation.

2 Min.
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Eine VPN-App sollte zur Standardausrüstung eurer Geräte gehören. (Bild: Shutterstock)

Eine Gruppe von Filmunternehmen aus den USA will die populären VPN-Dienstleister ExpressVPN, Surfshark, VPN Unlimited und Zenshark gerichtlich zwingen, ihre VPN-Dienstleistung einzuschränken. Sie sollen künftig alle Nutzerdaten loggen und bestimmte Websites, die urheberrechtlich geschütztes Material illegal anbieten, von ihren Servern aus blockieren. Ebenfalls nicht akzeptabel finden die Kläger die Möglichkeit, per VPN geografische Beschränkungen zu umgehen, um etwa Netflix-Filme zu schauen, die nicht für die Region des Zuschauenden freigegeben sind.

Will die Filmindustrie VPN umbenennen in Virtual Public Network?

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Insbesondere das Nichterheben von Nutzerdaten bringt die Filmindustrie auf. Auf diese Weise würden sich die VPN-Anbieter an Urheberrechtsverletzungen quasi willentlich beteiligen. Immerhin könnten sie mit Leichtigkeit alle Nutzerdaten tracken, schließlich seien die Dienste in der Regel kostenpflichtig und nur mittels Logins zugänglich. Da sei es ein Leichtes, zu speichern, wer, wann, wohin und wie lange gesurft ist und was dort konkret getan wurde. Aber die VPN-Anbieter würden die Daten löschen, um den Kunden Anonymität versprechen zu können. Das sei inakzeptabel.

Die vor einem Gericht im US-Bundesstaat Virginia eingereichte Klage (PDF) werde von Studios betrieben, die hinter Erfolgsfilmen wie „London Has Fallen“, „Hellboy“ oder „Rambo V: Last Blood“ stünden, berichtet Torrentfreak. Die verlangen von den VPN-Dienstleistern einiges.

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Zum einen sollen die Dienstleister Schadensersatz leisten, weil sie sich mindestens durch Unterlassen mitschuldig an etwaigen Vergehen gemacht hätten. Zum anderen sollen die VPN-Dienste bekannte Websites – wie The Pirate Bay – sperren, die geschützte Inhalte rechtswidrig anbieten. Nach der Speicherung der Nutzerdaten sollen die Anbieter Nutzer sperren, für die in 72 Stunden drei verschiedene Meldungen über Urheberrechtsverletzungen eingegangen sind.

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Entgegenkommen der VPN-Dienste unwahrscheinlich

Es ist unwahrscheinlich, dass sich die VPN-Dienste auf die Forderungen einlassen werden, eine offizielle Erwiderung gibt es aber bislang nicht. Ein wesentlicher Punkt der Verteidigung dürfte darin bestehen, dass die VPN-Dienstleister die Nutzerdaten nicht etwa löschen, sondern dass sie sie gar nicht erst erheben. Das wiederum dürfte auch für das angerufene Gericht in der Natur der Sache liegen. Denn eine Verbindung, die verschlüsselt erfolgt, um sie nicht von außen kompromittieren zu können, ergibt keinen Sinn, wenn sie im Nachgang gleichermaßen von innen durch Auslesen der Browserhistorie kompromittiert werden kann.

Die Filmindustrie hat sich im Kampf gegen Piraterie die VPN-Anbieter als neues Feindbild auserkoren. Im Juni erst hatte sie sogar gegen die Hoster der VPN-Anbieter geklagt. Die dürften ihre Hardware nicht für die Nutzung durch VPN-Dienste zur Verfügung stellen. Das führe zu einer Mitschuld. Was kommt als nächstes? Intel darf keine Prozessoren mehr an Hoster verkaufen, die ihre Server an VPN-Anbieter vermieten könnten? Wo soll das enden?

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