Gegen Geldwäsche und illegale Deals: Was steckt hinter dem KYC-Prinzip?

Know your Customer: Finanzunternehmen müssen viele ihrer Kund:innen überprüfen (Bild: Black Salmon/Shutterstock).
KYC ist die Abkürzung für „Know your Customer“, einer Identifizierung der Kund:innen von Kreditinstituten oder anderen Unternehmen. Dahinter verbirgt sich ein Regelung aus dem Geldwäschegesetz, nach der Banken die persönlichen und die Geschäftsdaten ihrer Kund:innen prüfen sollen. Die Identifikation der Kund:innen und ihrer Geldströme soll verhindern, dass Geld aus illegalen Quellen verschoben oder die Herkunft verschleiert wird. Geldwäsche, Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus sollen so verhindert werden.
Wenn ein zukünftiger oder aktueller Geschäftspartner zum Beispiel negativ in den Medien auftaucht oder auf Sanktions-, Watch- oder PEP-Listen steht, muss das Kreditinstitut genauer hinschauen: Nach der Enhanced Due Diligence werden dann weitere Untersuchungen notwendig. Je nach Ausgang kann die Geschäftsbeziehung verweigert werden.
PEPs sind politisch exponierte Personen. Sie werden besonders gründlich geprüft, da sie in Beziehung zu Politiker:innen oder Behörden stehen und daher besonders risikogefährdet sein können, wenn es um Korruption und Bestechung geht.
Alle Banken und viele andere Unternehmen im Finanzsektor müssen sich an die KYC-Regelungen halten. Aber auch viele Organisationen aus anderen Branchen unterliegen dieser Prüfpflicht. Zum Beispiel führen auch manche Krypto-Handelsplätze wie Binance einen KYC-Prozess durch.
Finanzunternehmen müssen die Herkunft von Geldern überprüfen. Erfasst werden zum Beispiel auch Infos zur geplanten Geschäftsbeziehung mit den jeweiligen Kund:innen, der Umfang und die Form des Zahlungsverkehrs. Alle Mitarbeiter:innen, die an der Prüfung des jeweiligen Falles beteiligt sind, müssen namentlich erwähnt werden.
Handelt es sich bei dem Prüffall um eine natürliche Person, müssen auch die Art der Berufstätigkeit und der Zweck der Geschäftsbeziehung erfasst werden. Handelt es sich um politisch exponierte Personen (PEPs), muss auch ihre jeweilige Funktion und ihr Ausübungsort aufgeführt werden.
Für juristische Personen müssen die Finanzunternehmen zum Beispiel auch die Art der Gesellschaft, deren Tätigkeit, Branche, Mitarbeiteranzahl, Besitzverhältnisse und die Firmenstruktur sowie die wichtigsten Finanzkennzahlen erfassen.
Ausgenommen von der KYC-Prüfung sind Kleinkund:innen, wenn sie nur Geschäfte tätigen, die nicht außergewöhnlich oder umfangreich sind.
Vernachlässigt ein Kreditinstitut seine Sorgfaltspflicht, drohen Geld- oder Haftstrafen für leitende Mitarbeiter:innen. Schlimmstenfalls kann der Bank auch die Geschäftserlaubnis entzogen werden. Auch der Reputation des Unternehmens kann ein solcher Vorfall beträchtlich schaden.
KYS steht für Know Your Supplier. Neben dem KYC-Maßnahmen sollten diese Analysen ein Bestandteil des Compliance Management Systems (CMS) jeder Bank sein.
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