Wird ein Musikstück in einem Youtube-Video gespielt, erhalten – dank entsprechender Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der Gema in Deutschland – die Urheber:innen eine gewisse Abgabe. Um diese Einnahmen betrogen wurden in den vergangenen viereinhalb Jahren über 20 Bands, insbesondere aus Süd- und Lateinamerika. Die fälligen Lizenzgebühren für deren Songs sollen sich auf 20 Millionen Dollar summiert haben – die aber von zwei Kriminellen abgeschöpft wurden.
Mit gefälschten Dokumenten zu Lizenzgebühren
Einem Bericht von Marketwatch zufolge sollen die beiden Männer eine Musikfirma gegründet haben und sich damit als Inhaber der Rechte von rund 50.000 spanischsprachigen Songs ausgegeben haben. Im Jahr 2017 sollen sie dann bei einer Verwertungsgesellschaft vorstellig geworden sein, damit diese die entsprechenden Abgaben bei Youtube eintreibt. Die Verwertungsgesellschaft wurde mit gefälschten Dokumenten von der angeblichen Rechtmäßigkeit überzeugt, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Von den 20 Millionen Dollar, so der Vorwurf, haben die beiden Angeklagten keinen Cent mit den Musiker:innen geteilt, die eigentlich die Urheberschaft an den Songs haben. Stattdessen sollen die beiden Betrüger den Bands, die auf die Zahlung von ihnen zustehenden Gebühren pochten, mit rechtlichen Schritten gedroht haben. Allein für die Ballade Me Llamas der kolumbianischen Popgruppe Piso 21, die auf Youtube über 76 Millionen Aufrufe hat, sollen über 100.000 Dollar an Lizenzgebühren geflossen sein.
Betrüger drohen Gefängnis und Geldstrafen
Mit dem Geld sollen die beiden Männer übrigens unter anderem die 500.000 Dollar schwere Hypothek eines Anwesens in der Nähe von Phoenix bezahlt und sich Teslas und einen BMW im Wert von über 200.000 Dollar gekauft haben. Außerdem besorgten sie für das Geld auch Schmuck. Insgesamt werden den Kriminellen schwerer Identitätsdiebstahl, Geldwäsche, Überweisungsbetrug und Verschwörung in 30 Fällen vorgeworfen. Sollten sie verurteilt werden, drohen ihnen mehrere Jahre Gefängnis und empfindliche Geldstrafen.