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Leerstunde für Justiz: Unbekannte erleichtern beschlagnahmte Bitcoin-Wallet um rund 33 Millionen Euro

Wie gewonnen, so zerronnen. Dass es nicht viel nützt, eine Bitcoin-Wallet zu beschlagnahmen, ohne über die entsprechenden Keys zu verfügen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erfahren.

2 Min. Lesezeit
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Die im Dunkeln sieht man nicht. (Bild: TheaDesign/Shutterstock)

Schon 2016 war es der rheinland-pfälzischen Justiz gelungen, den Darknet-Drogenmarktplatz „Chemical Love“ zu zerschlagen und einen Hauptverdächtigen dingfest zu machen. In dessen Besitz befand sich ein Gerät, auf dem wiederum eine verschlüsselte Bitcoin-Wallet abgelegt war. Dieses Gerät hatte die Justiz im Zuge der Ermittlungen gefunden und beschlagnahmt.

Drogengeld in Bitcoin-Wallet erweist sich als unzugänglich

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Der Hauptverdächtige wurde zum Angeklagten und 2017 letztlich zu fast 15 Jahren Haft verurteilt. Zudem sollte er schlussendlich 1,5 Millionen Euro an den Staat zahlen. Dieses Geld hätte sich das Land gern von der in ihrem Besitz befindlichen Wallet gezogen.

Immerhin soll die 757 Bitcoins enthalten haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um Erlöse aus den Drogengeschäften gehandelt hat. Nach aktuellem Stand wären 757 Bitcoin 33,3 Millionen Euro, im Jahr 2017 waren es im Maximum eher zehn Millionen Euro. Allerdings gelang es den Ermittlern nicht, den Passwortschutz der Wallet auszuhebeln.

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Zu ihrem Erstaunen wurde die Wallet dann erstmals am 1. März 2017 um etwa 264 Bitcoin erleichtert. Und über zwei Jahre später – Ende 2019 – schlugen Unbekannte erneut zu und transferierten weitere 489 Bitcoin auf neue Adressen. Nach Adam Riese verbleiben den Behörden damit noch 4 Bitcoin. Das wären aktuell zwar immerhin rund 175.000 Euro, aber lange nicht genug, um die Schuld des Verurteilten zu tilgen. Allerdings kommen die Behörden nach wie vor nicht einmal an die paar verbliebenen Coins.

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Gegenüber Heise hat der Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer allerdings bestätigt, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren wesentliche Fragen rund um den unberechtigten Zugriff aufklären könnte. Aus ermittlungstechnischen Gründen wollte Brauer nicht deutlicher werden.

Wer die Schlüssel kennt, hat Zugriff auf die Coins

Am Beispiel der beschlagnahmten Bitcoin-Wallet zeigt sich sehr eindrücklich, welche Vorteile Kryptowährungen haben. Anders als Fiatgeld kann man sie nicht einfach mitgehen lassen und frei verwenden.

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Bei Bitcoin hat derjenige den Zugriff, der über die privaten Schlüssel verfügt, die zu den kryptografischen Signaturen passen. Heise mutmaßt mit einiger Wahrscheinlichkeit den Verurteilten selbst hinter der Aktion. Der könnte eine Anwendung verwendet haben, die Schlüssel auf der Basis einer kryptografischen Seed erzeugt. Die wiederum basieren auf einer Wortfolge, die sich leicht etwa auf einem Notizzettel aus dem Gefängnis schaffen lässt. Das hätten sich Krimiautoren nicht besser ausdenken können.

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4 Kommentare
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CptHero

Wie leer war denn die Stunde? ;-)

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Dieter Petereit

33 Mio leerer als zuvor :)

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Marillo

Adam Riese würde da aber staunen. Nach seiner Rechenweise, triviale Addition und Subtraktion, würden den Behörden nur 4 Bitcoins bleiben, was nach jetzigen Stand einem Wert von ca. 175k € entspräche und die Schuld des Verurteilten mitnichten tilgt.

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Dieter Petereit

Immer gut, wenn einer nochmal nachrechnet. Du hast natürlich Recht. Ich habe die Rechnung korrigiert. Danke.

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