Lohnsteuerhilfevereine: Was können sie leisten?
Zu kompliziert, zu undurchsichtig oder schlicht nervig: Die Steuererklärung einzureichen, ist für viele Deutsche eine verhasste Aufgabe. Dabei lohnt es sich in den meisten Fällen: 1.095 Euro bekommen Steuerzahlende durchschnittlich vom Fiskus zurück. Das gibt das Statistische Bundesamt für 2019 an.
Wer sich den teuren Gang zum:zur Steuerberatenden sparen will, kann die Unterstützung von Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nehmen. Sie beraten zum Beispiel Angestellte, Beamt:innen und Rentner:innen. Gesetzlich ist genau geregelt, wer die günstige Beratung nutzen kann und was sie leisten soll.
Was sind Lohnsteuerhilfevereine?
In den Sechzigerjahren wurden Lohnsteuervereine auf Drängen von Gewerkschaften ins Leben gerufen. Sie sollen für Arbeitnehmende die Steuererklärung erstellen und arbeiten dabei zwar kostendeckend, aber ohne Gewinnabsichten.
In Deutschland gibt es etwa 800 solcher Vereine. Einige arbeiten nur lokal, größere auch überregional. Der nach eigenen Angaben größte Verein, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe, zählt über 1,2 Millionen Mitglieder.
Die Beratenden der Vereine achten darauf, dass die Steuerpflichtigen alle Zulagen ausschöpfen und beantragen für sie auch Freibeträge beim Finanzamt. Außerdem kümmern sie sich um die Vorausberechnung von Nachzahlungen oder Rückerstattungen und prüfen Steuerbescheide.
Sollte es zu einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt kommen, vertreten sie die Mitglieder vor Gericht. Was sie nicht machen, ist zum Beispiel Fragen zu Erbschaften, Schenkungen oder Grundsteuern zu klären.
Die Vereine sind aber nicht nur für die Mitglieder da, wenn die Steuererklärung fällig wird, sondern beraten sie auch bei der Wahl der passenden Steuerklasse oder helfen bei Anträgen für Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld, Riester-Zulagen oder bei Freistellungsaufträgen.
Mitglieder profitieren außerdem von einer Fristverlängerung: Wie bei Menschen, für die ein:e Steuerberater:in die Erklärung übernimmt, haben sie sieben Monate länger Zeit zum Einreichen.
Die Steuererklärung für 2022 kann durch eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 2. Oktober 2023 eingereicht werden. Wer sich von Verein oder Berater:in helfen lässt, hat bis zum 31. Juli 2024 Zeit.
Wen beraten Lohnsteuerhilfevereine?
Wer seine Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen möchte, der muss als Voraussetzung diesem Verein beitreten. Wer beraten werden darf, ist gesetzlich geregelt: Arbeitnehmende und Rentner:innen können sich zum Beispiel beraten lassen, während Selbstständige oder Gewerbetreibende die Hilfe eines Vereins nicht beanspruchen dürfen. Das gilt auch für Angestellte, die zusätzlich selbstständig tätig sind.
Auch dürfen Personen, die sich unterstützen lassen wollen, nur maximal 18.000 Euro (Ehepaare maximal 36.000 Euro) jährlich durch Vermietung oder Kapitalanlagen einnehmen. Seit dem Steuerjahr 2022 dürfen Lohnsteuervereine auch Mitgliedern bei der Erklärung der Einkommensteuer helfen, die eine kleine Photovoltaik-Anlage haben.
Wie gehe ich vor?
Wenn du geprüft hast, ob du die Voraussetzungen erfüllst, um deine Steuererklärung von einem Verein erledigen zu lassen, kannst du dir eine Beratungsstelle suchen. Die meisten Vereine haben eine Suche nach Umkreis oder Ort auf ihrer Website eingebaut. Niederlassungen verschiedener Vereine listet zum Beispiel der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Meist findest du direkt online eine Übersicht zu den Beiträgen für die Mitgliedschaften. Sie sind in der Regel gestaffelt nach dem Einkommen des Mitgliedes (oder Ehepaares) und können zwischen 40 und 400 Euro pro Jahr liegen. Außerdem erheben die meisten Vereine eine geringe Aufnahmegebühr. Diese Kosten können aber meist zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Wie läuft die Beratung bei der Lohnsteuerhilfe ab?
In der Regel wird für die Beratung zur Einkommensteuer etwa eine Stunde angesetzt. Die Leistung der Vereine ist gesetzlich geregelt und daher zumindest theoretisch bei allen gleich gut.
Bevor du deinen Beratungstermin wahrnimmst, solltest du deine Unterlagen beisammen haben. Dazu gehören nicht nur deine Lohnsteuerbescheinigungen und weitere Einkommensnachweise. Falls auf dich zutreffend, solltest du auch Belege für Fahrtkosten zur Arbeit, Weiterbildungskosten, Rechnungen von Handwerkern oder Ausgaben für die eigene Gesundheit dabei haben. Checklisten für die benötigten Unterlagen findest du meist online auf den Seiten der Vereine.
Der Berater oder die Beraterin wird dir viele Fragen zu deinen Lebensverhältnissen stellen, um herauszufinden, ob du zum Beispiel Kosten für Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen könntest. Außerdem werdet ihr über Freibeträge sprechen.
Nach der Beratung berechnet der:die Expert:in, ob du eine Erstattung erwarten kannst oder mit einer Nachzahlung rechnen musst. Er oder sie füllt die Erklärung für dich aus und leitet sie an das Finanzamt weiter, wenn du unterschrieben hast. Im Anschluss prüft der Verein den Bescheid vom Amt und legt, falls nötig, Einspruch für dich ein.