
Die Luca-App hat einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil bekommen. (Foto: Camilo Concha / Shutterstock)
Dass das Land Mecklenburg-Vorpommern den Auftrag für die Luca-App direkt an die Firma Culture4life vergeben hat, ohne Wettbewerber zu berücksichtigen, war rechtswidrig. Das hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Rostock entschieden. Das Verfahren hatte eine deutsche Softwarefirma beantragt.
Damit wird der Vertrag unwirksam. Ein Antrag darauf, den Vertrag trotzdem fortzuführen, wurde abgelehnt.
Dieses Vorgehen war wettbewerbswidrig, erklärt der Vergabesenat. Er gab dem Land insoweit Recht, als dass die dringliche Lage durch die Corona-Pandemie zeitnah die Beschaffung einer Kontaktnachverfolgungs-App erfordert habe. Insoweit sei es vertretbar gewesen, auf eine europaweite Ausschreibung zu verzichten.
Aber es sei trotzdem „zumutbar gewesen, zumindest mehrere Angebote einzuholen.“ Die Dringlichkeit rechtfertige es nicht, den Wettbewerb komplett auszuschließen. Wenigstens hätte ein initiativ eingereichtes Angebot über die VIDA-App in die Entscheidung mit einbezogen werden müssen. Dieses Angebot sei per Mail an die Ministerpräsidentin und die Staatskanzlei gegangen, sei aber nicht beachtet worden. Es habe sich um ein grundsätzlich konkurrenzfähiges Angebot gehandelt.
Kürzlich hatte auch der Bund der Steuerzahler kritisiert, wie die Aufträge für die Luca App vergeben worden sind. Die Organisation sprach von einer Verschwendung von Steuergeldern. Datenschützer:innen und IT-Sicherheits-Expert:innen haben ihre Kritik ebenfalls wiederholt öffentlich gemacht.
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