Mehrwertsteuersenkung: Onlinehandel gibt niedrigere Steuer kaum weiter

Mehr in der Kasse: Der Onlinehandel gibt nur selten die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiter. (Foto: Shutterstock-Yulia Grigoryeva)
Äußerst knapp war der Zeitrahmen für alle Beteiligten, den die Bundesregierung für das Konjunkturpaket im Rahmen der Coronakrise vorgesehen hatte. Diskutiert wurde dabei auch, inwieweit der Handel die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent weitergeben würde. Jetzt zeigt eine Untersuchung, die die Preissuchmaschine Idealo veröffentlicht hat, dass in den hundert umsatzstärksten Onlineshops die Preise im Schnitt nur um 0,77 Prozent gesenkt wurden. Immerhin sollen laut der Erhebung, die zuerst in der Welt am Sonntag erschien, in 78 der 100 Shops die Preise im Vergleich zum Vormonat gesenkt worden sein. Gerade einmal acht Onlinehändler senkten die Preise um mehr als zwei Prozent.
Aufgrund der Prozentrechnung müsste die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent zu einer Preissenkung von 2,52 Prozent führen – beim niedrigeren Mehrwertsteuersatz von fünf (vorher sieben) Prozent wären es immerhin noch 1,87 Prozent Senkung. Dieser tritt beispielsweise auch im Buchhandel auf, einer Kategorie, die aufgrund der Buchpreisbindung gar nicht an der Preisschraube gedreht hat.
Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel
Während insbesondere die großen Ketten im Lebensmittelhandel damit werben, dass sie die Mehrwertsteuersenkung voll an den Kunden weitergeben und damit die Mitbewerber in Zugzwang bringen, haben zahlreiche Einzelhändler und Handelsketten anderer Branchen die Preise nicht gesenkt. Sie argumentieren mit monatelang geschlossenen Filialen aufgrund der Coronakrise und wollen die aufgelaufenen Defizite so zumindest teilweise wieder reinholen.
Viele Händler – sowohl aus dem E-Commerce als auch aus dem Präsenzhandel – erklären auch, dass sie durch die temporäre Mehrwertsteuersenkung zusätzlichen Aufwand im Hinblick auf die Preisumstellungen und die Softwareanpassungen haben. Diese wollen sie daher an die Kunden weitergeben.
Etwas anders sieht der Fall bei Verträgen und Abopreisen für Onlinedienste wie Spotify und Netflix aus: Hier geben zumindest einige der Anbieter die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiter, wenn es sich um (Teil-)Abrechnungszeiträume handelt, die in diesem Zeitraum bis Ende Dezember enden. Auch bei Handyverträgen wird in vielen Fällen die Senkung zumindest für jene Monate bis Dezember niedriger bepreist. Ein (wenn auch geringer) Gewinn kann sich für den Kunden bei Prepaid-Verträgen für aufladbares Guthaben ergeben, das in diesem Zeitraum gebucht, später dann genutzt wird.
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Auch der große Möbelhändler Multipolster mit Sitz in Chemnitz gibt die Mehrwertsteuersenkung nicht an seine Kunden weiter.