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Milliardenklage gegen Google: Idealo fordert 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz

Es ist ein alter Streit, der neu aufgewärmt wird: Die Preissuchmaschine Idealo hat jetzt Google auf 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt. Warum es aber eigentlich um eine grundsätzliche Frage geht und welche aufschlussreichen Einblicke sich daraus ergeben könnten.

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Idealo zieht weiter gegen Google Shopping vor Gericht. (Foto: Shutterstock/Casper1774 Studio)

Das europaweit tätige Preisvergleichsportal Idealo tritt in ein neues Stadium im Rechtsstreit gegen Google ein. Jetzt hat das Unternehmen mit Sitz in Berlin erklärt, man wolle die Schadensersatzklage gegen Google vor dem Landgericht Berlin auf 3,3 Milliarden Euro ausweiten. Es geht dabei um Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

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Die Summe, die Idealo als Schadensersatz einfordert, setzt sich aus der Schadensersatzforderung in Höhe von 2,69 Milliarden Euro zuzüglich der darauf fälligen Zinsen zusammen. Noch interessanter dürfte aber eine weitere Forderung sein: Idealo will Google dazu zwingen, Auskunft über den von Google generierten Traffic, Umsätze und Gewinne im Zusammenhang mit dem Produkt- und Preisvergleichsdienst von Google in Deutschland zu geben.

Diese Daten könnten in der Tat auch andere Mitbewerber:innen und Branchenbeobachter:innen interessieren. Denn es geht dabei um einen inzwischen mehr als 15 Jahre andauernden Streit um das Verhalten von Google und um möglicherweise entstandene Schäden für Wettbewerber, Verbraucher:innen und den E-Commerce an sich.

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EuGH-Urteil schafft (etwas) Klarheit für nationale Gerichte

Dass sich die Berliner hier Hoffnungen machen, hat mit einem Urteil vom vergangenen Herbst zu tun, das am Europäischen Gerichtshof gefällt wurde (Az. C-48/22 P). Die Richter:innen dort hatten befunden, dass ein seitens der EU-Kommission verhängtes Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro gegen Google rechtens war. Google habe auf Basis von Google Shopping die eigene Plattform in den Suchergebnissen gegenüber anderen Mitbewerber:innen bevorzugt und entsprechende Ergebnisse und Angebote prominent in den Suchergebnissen ausgespielt – eine Entscheidung, die die EU-Kommission schon 2017 getroffen hatte.

So befindet auch Albrecht von Sonntag, Co-Gründer und Beirat von Idealo: „Durch das EuGH-Urteil steht fest, dass Google mit Google Shopping seine Marktmacht missbraucht. Mit unserer Schadensersatzklage vor dem Berliner Landgericht unterstreichen wir unsere Forderung nach wirksamen Konsequenzen für missbräuchliches Verhalten auf europäischer und nationaler Ebene.“

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Bis über die Klage, die das mehrheitlich zu Springer gehörende Unternehmen schon 2019 eingereicht hatte, abschließend entschieden ist, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. Immerhin hat das EuGH-Urteil bindende Wirkung für alle nationalen Gerichte in der EU – ein Sachverhalt, der endlich Klarheit bringen könnte. Der Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin war über mehrere Jahre ausgesetzt worden, weil man eben jenes EuGH-Urteil abwarten wollte. Gleichzeitig war dadurch erst die Erweiterung der Klage möglich.

Wie viel für Preisvergleichsportale wie Idealo, das ja deutlich vor Google Shopping in Deutschland an den Start ging, auf dem Spiel steht, erklärt Albrecht von Sonntag: „25 Jahre nach der Gründung müssen wir leider feststellen, dass wir uns mehr denn je für Transparenz und die Rechte der Verbraucher:innen einsetzen müssen. Mit diesem Verfahren geht es nicht nur um Idealo, sondern um die Frage, wie weit wir Missbrauch von extremer Marktmacht zu Lasten der Wahlfreiheit der Verbraucher:innen zulassen wollen.“

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