
Das Verkaufsargument von Mystery Boxen ist die Hoffnung auf eine Überraschung, die gefällt. (Foto: Stefano Peracchia / Shutterstock)
Überraschung auf Bestellung: Das versprechen Anbieter von Mystery-Boxen. Für Kund:innen kann das in einer Enttäuschung enden, wenn sich im Päckchen statt des erhofften Smartphones oder anderer hochpreisiger Artikel nur Schrauben, Polyesterkleidung oder Plastikschrott befinden. Da liegt der Gedanke nahe, die Überraschungsbox einfach zurückzuschicken.
Händler können sich nicht auf Maßanfertigungen berufen
Das wiederum wollen manche Verkäufer verhindern. Für Stiftung Warentest hat der Jurist Phil Salewski zwei der Paragrafen, auf die sich Händler gerne berufen, genauer unter die Lupe genommen.
Der erste bezieht sich auf das Widerrufsrecht für individuelle Konzeption. Die gilt etwa bei Maßanfertigungen. „Da die Boxen aber von den Anbietern zusammengestellt werden, kann das Widerrufsrecht hier nicht ausgeschlossen werden.“, so Salewski.
Als zweite Ausrede verweisen Anbieter in der Regel auf Entsiegelung. Ihre Sicht: Mit dem Öffnen der Box sei diese entsiegelt, daher gelte das Widerrufsrecht nicht mehr. Jedoch findet diese Bestimmung nur für Produkte Anwendung, für die bestimmte Hygieneanforderungen oder Gesundheitsreglungen gelten. Entsiegelungen sind außerdem für DVDs, Software wie Games und weitere Video- und Tonaufnahmen gültig.
Teilrücksendung nicht einfach möglich
Verbraucher:innen sollten daher im Zweifelsfall prüfen, ob eine Rücksendung nicht doch möglich ist. Normalerweise nicht umsetzbar sind Teilrücksendungen: Wenn das teure, hochwertige Produkt gefällt, die günstigeren Beigaben jedoch nicht, kann nicht nur der ungewünschte Teil zurückgeschickt werden. Hier gilt in der Regel: ganz oder gar nicht.
Ausnahmen gibt es nur für beschädigte Produkte – sie können unabhängig vom anderen Inhalt der Box zurückgeschickt werden. Diese Regelungen gelten für Mystery Boxen, aber nicht für Secret Packs. Wer sich dort ein Überraschungspaket zieht, kann bei Nichtgefallen nicht auf Rückgabe oder Umtausch bestehen. Die Ausnahme ist auch dabei beschädigte Ware.