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Nach Preiserhöhung bei Streamingdienst Dazn: Verbraucherschützer bereiten Sammelklage vor

Im August erhöhte der beliebte Sportstreamingdienst Dazn seine Preise. Verbraucherschützer sehen diese Anhebung als unwirksam an und rufen betroffene Abonnenten dazu auf, sich zu melden. Sorgt eine Sammelklage für mehr Klarheit?

1 Min. Lesezeit
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Der Streaming-Anbieter Dazn verärgert seine Kunden. (Foto: MichaelJayBerlin / Shutterstock)

Seit dem 1. August 2022 müssen Dazn-Kunden, statt zuvor 14,99 Euro, im Monat jetzt 29,99 Euro zahlen. Wer sich für die Einmalzahlung entscheidet, der muss 274,99 Euro pro Jahr zahlen, statt zuvor 149,99 Euro.

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Anfang des vergangenen Jahres hatte Dazn die Preisänderung für Neukunden angekündigt. Ein halbes Jahr später traf es dann auch die Bestandskunden. Damit verdoppelte sich der Preis für Abonnenten schlagartig, ohne dass es dafür vorher irgendwelche Anzeichen in dieser Richtung gab. Viele Kunden reagierten verärgert und kündigten ihr Abo.

Dazn erweitert Angebot, Nutzer sollen zahlen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Meinung, dass die zugrunde liegende AGB-Klausel intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden deshalb rechtswidrig sei. Mit einer Sammelklage sollen jetzt die zu viel gezahlten Gebühren zurückgeholt werden. Dafür ist der Verbraucherzentrale Bundesverband auf Kunden angewiesen, die von der Preiserhöhung betroffen sind, obwohl sie bereits einen laufenden Vertrag zu anderen Konditionen abgeschlossen hatten.

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Für Dazn sei der Schritt zu einem teureren Abo-Angebot logisch. Der Streamingdienst hat sich über die Jahre eine breite Palette an Sportangeboten zugelegt. Zuletzt investierte Dazn gerade im Fußballbereich und stach beim Wettbieten um die Rechte an Bundesliga und Champions League nicht zuletzt Sky und die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender aus. Diese Medienpakete kosten ordentlich Geld, was Dazn sich durch Einschaltquoten, aber auch vom Nutzer selbst zurückholen will. Die Preiserhöhung sei somit eine logische Konsequenz, die Art und Weise jedoch unter Umständen rechtswidrig.

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Dein t3n-Team

Gunar Gürgens

Besser als eine Sammelklage ist das Abo zu kündigen und den Laden pleite gehen zu lassen.

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