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Das Risiko, ein Unternehmen zu gründen oder dich selbständig zu machen, kannst du verringern, indem du erst einmal neben deinem bisherigen Job nebenberuflich gründest. Das setzt natürlich voraus, dass du das aufgrund deines Arbeitsvertrags überhaupt darfst. Im Zweifelsfall solltest du einfach mit deinem Vorgesetzten sprechen. Lote dabei auch aus, ob und inwiefern es zu Interessenkonflikten zwischen deinen beiden Betätigungen kommen kann, beispielsweise wenn du eine Dienstleistung anbietest, die sich mit der deines Arbeitgebers ins Gehege kommt. Arbeitsrechtlich problematisch wird es immer dann, wenn deinem Arbeitgeber eine Konkurrenz durch deine nebenberufliche Tätigkeit entsteht, du deinen Haupt- und Nebenerwerb nicht sauber trennst oder du deinen Urlaub dazu nutzt, nebenberuflich tätig zu sein. Das ist nämlich arbeitsrechtlich gesehen nicht Sinn des Erholungsurlaubs. In aller Regel wirst du deine nebenberufliche Tätigkeit zumindest bei deinem Arbeitgeber anzeigen müssen – Näheres regelt dein Anstellungsvertrag.
Gründen: Nebenberuflich anfangen liegt im Trend
Grundsätzlich gehörst du mit dem nebenberuflichen Gründen sogar zu einer Mehrheit: Lauf KfW-Gründungsmonitor gründen fast zwei Drittel aller Existenzgründer in Deutschland erst einmal nebenbei. 2016 waren es 424.000 Nebenerwerbsgründer zu 248.000 Vollerwerbsgründern. Insgesamt gab es übrigens immerhin 140.000 digitale Gründer. Während aufgrund der vergleichsweise guten Arbeitsmarktlage die Zahl der Notgründungen weiter rückläufig ist, ist die Zahl der Chancengründungen zwar ebenfalls gesunken, der Anteil an den gesamten Gründungen steigt aber.
Nebenberuflich gründen: Der erste Weg führt zum Finanzamt
Formell ist es gar nicht so schwierig, ein Unternehmen zu gründen. In jedem Fall musst du eine nicht-angestellte Betätigung dem Finanzamt mitteilen. Dieses wird dir dann eine passende Steuernummer und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-ID zuteilen, sofern du umsatzsteuerpflichtig bist. Das ist immer dann der Fall, wenn du über bestimmte Umsatzgrenzen hinauskommst. Diese liegen im ersten Jahr der Gründung bei 17.500 Euro, danach bei in den jeweiligen Folgejahren erwarteten 50.000 Euro. Auch das spricht übrigens dafür, erst einmal nebenberuflich zu gründen, weil du dann im Jahr der Umstellung auf die Hauptberuflichkeit nur auf diese höhere Grenze aufpassen musst.
Das Finanzamt hält hierfür einen Bogen zur steuerlichen Erfassung bereit, den du mit Bedacht ausfüllen solltest. Hier werden unter anderem deine finanziellen Einkünfte und geplante Umsätze abgefragt – Daten, die du in vielen Fällen noch gar nicht haben wirst. Gerade wenn du hier am Anfang etwas konservativ rechnest, solltest du eine entsprechende Rücklage bilden, falls du dem Luxusproblem begegnest, dass du deinen angestrebten Umsatz überschreitest. Du musst in diesem Fall natürlich dann auch die entsprechenden Steuern zahlen, dann aber erst im Rahmen der Steuererklärung im Folgejahr.
Bei höheren geplanten Einkünften kann und wird das Finanzamt entsprechende Steuervorauszahlungen festsetzen – je nach Umsatz entweder vierteljährlich oder monatlich. Du solltest auf jeden Fall entsprechende Zahlungsfristen einhalten.
Auch nebenberuflich gilt: Auf Kammern und Berufsverbände achten
Neben der Anmeldung beim Finanzamt musst du dich auch bei einer entsprechenden berufsständischen Kammer oder der IHK melden, sofern deine ausgeübte Tätigkeit darunter fällt oder zumindest ein Gewerbe anmelden. Bei einigen freien Berufen ist das dagegen nicht der Fall – hier bist du, wie der Name vermuten lässt, als Freiberufler tätig. Hierunter fallen etwa Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Journalisten, Architekten und Übersetzer (eine vollständige Liste der „Katalogberufe“). Letztendlich hängt es aber im Grenzfall davon ab, was deine vorwiegende Tätigkeit ist – Ansprechpartner hierfür ist wiederum das Finanzamt. In den meisten Umfeldern rund um die Digitalwirtschaft erfolgt die Gründung zudem über das Gewerbeamt. Auszufüllen sind auch hier entsprechende Formulare.
Dabei solltest du dich auch über die verschiedenen Rechtsformen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert haben. Wenn du es möglichst einfach willst, gehst du als Einzelunternehmer an den Start, haftest dann aber gegebenenfalls mit deinem gesamten Vermögen. Schon deswegen solltest du bei einer Gründung, auch wenn es sich „nur“ um Nebenberuflichkeit handelt, einen Gründungscoach oder Rechtsberater hinzuziehen.
Gewerbesteuerpflichtig bist du, wie der Name schon sagt, immer dann, wenn du eine Tätigkeit betreibst, die als Gewerbe eingestuft wird, also eben nicht freiberuflich ist. Auch hier gelten bestimmte Ausnahmen und Regeln. So muss die Erwirtschaftung von Gewinnen angestrebt werden. Außerdem gibt es einen Freibetrag für Personengesellschaften in Höhe von 24.500 Euro.
Warum das Versicherungsthema als nebenberuflicher Gründer deutlich einfacher ist und wie du mit der Buchhaltung klar kommst …
Versicherungen: Nebenberuflich gründen ist deutlich leichter
Einen Vorteil hast du gegenüber vielen hauptberuflichen Gründern aber: Wenn du nebenberuflich dein Business aufziehst, bist du, vorausgesetzt du bist hauptberuflich oberhalb bestimmter Geringfügigkeitsgrenzen fest angestellt, zunächst von vielen Sozialversicherungspflichten befreit. Wichtig ist aber, dass deine Hauptberuflichkeit den Schwerpunkt deiner Tätigkeit darstellt – finanziell und in puncto Zeitaufwand. Wenn du dir nicht sicher bist oder in Grenzfällen, solltest du eine Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung stellen, die eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilen kann.
Steuern zahlen musst du für dein nebenberufliches Engagement natürlich wie jeder andere auch – du hast aber ein paar Freiheiten gegenüber anderen. Wenn deine Einkünfte nicht über 17.500 Euro liegen, kannst du dich gegenüber dem Finanzamt als Kleinunternehmer deklarieren. Du bist dann nicht gezwungen, von deinen Auftraggebern Umsatzssteuer einzufordern, kannst im Umkehrschluss aber auch bei eigenen Kosten (Material oder Anschaffungen) auch nicht die Mehrwertsteuer (respektive Umsatzsteuer) einsparen. Was sich für dich lohnt, musst du selbst entscheiden. Einen Standardratschlag gibt es hierfür nicht. Generell lohnt sich aber, je mehr Investitionen und Rohprodukte du benötigst, tendenziell die Klassifizierung als vollwertiger Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten.
Buchhaltung: Nebenberufliche Gründer können es sich einfacher machen
Grundsätzlich sind alle Unternehmer, egal ob haupt- oder nebenberuflich, dazu verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit nachvollziehbar aufzubereiten. Um eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt niemand herum. Damit es so einfach bleibt, sollte dein Gewinn in zwei aufeinander folgenden Jahren unterhalb der 50.000 Euro-Grenze bleiben, dein Umsatz unterhalb 500.000 Euro (letzteres ist meist nicht das Problem bei Nebenerwerbs-Selbständigkeit). Unterscheiden kannst du dabei zwischen Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung. Bei letzterer Variante fällt die Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt erst dann an, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht, nicht schon beim Stellen der Rechnung.
Tipp: Das Thema Buchhaltung kannst du mit einigen Cloud-Services relativ überschaubar halten. In Frage kommen beispielsweise Sevdesk* oder Mein-Tagwerk. Einige der Dienste unterstützen dich auch bei der Verwaltung von Aufträgen und der Stellung der Rechnungen. Auch die üblichen Steuererklärungsprogramme unterstützen dich bei einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, gerade wenn du das Ganze nur auf nebenberuflicher Basis planst. Und natürlich gibt es auch entsprechende cloudbasierte „kleine Lösungen“ bei den üblichen Verdächtigen der Buchhaltungs-Software, etwa Lexoffice und Sage One.
Auch nebenberuflich sinnvoll: Getrenntes Konto mit digitalem Zusatznutzen
Auch wenn du deine finanziellen Dinge gerade in der Anfangsphase auch problemlos über dein gewohntes Konto laufen lassen kannst, solltest du bereits jetzt über ein zusätzliches Girokonto nachdenken. Denn zum einen sind viele Banken bei teilgewerblicher Nutzung deutlich teurer als ein reines Privatkonto (und früher oder später kommt dies anhand der Zahl der Buchungen oft heraus), zum anderen gibst du bei einer Betriebsprüfung sonst dem Finanzamt Zugriff auf deine sämtlichen sonstigen Kontobewegungen. Auch abgesehen davon ist es sinnvoller, hier eine saubere Trennung vorzunehmen. Besonders günstig oder gar kostenlos (mit Einschränkungen) sind Konten wie N26, Holvi* oder das Geschäftskonto der Fidor Bank sowie das Geschäftskonto Basic der Netbank.
Wahnsinig gut beschrieben habe ich viel gelernt da durch
vielen dank