
Links das alte, rechts das neue Energieeffizienzlabel. (Foto: Verbraucherzentrale)
Seit heute gelten verpflichtend neue Energielabels für Elektrogeräte wie Fernseher, Glühlampen, Waschmaschinen, Kühlschränke oder Trockner. An Stelle der Plus-Klassen tritt ein einfacheres System, das Energieeffizienzklassen von A bis G kennt. Für die Kunden bedeutet das, dass sie beim Kauf genau hinschauen sollten, mit welchem System der Händler oder Hersteller wirbt, und für die Händler, dass sie spätestens ab heute die neuen Energielabels auf ihrer Website oder im Laden bereitstellen sollten. Denn der Gesetzgeber hat zwar festgelegt, dass bereits seit Ende letzten Jahres die Hersteller die neuen Labels beilegen und als Grafik anbieten müssen – verpflichtend werden sie aber erst jetzt, ab März 2021.
Die alte Einteilung der Energieeffizienzklassen ist seit über 20 Jahren am Markt, sodass sich technisch einiges geändert hat, was ja auch aus den zahlreichen Plus-Klassen deutlich wird. Für die Kunden bedeutet das, dass sie in Zukunft bei den ähnlich wie bisher aussehenden Labels zunächst überprüfen sollten, ob diese von A bis G reichen – dann handelt es sich um die neuen – oder ob es sich um ein altes Label handelt, das die zahlreichen Plus-Klassen enthält.
Ein bisheriges „A+++“-Gerät kann so schnell zum D-Gerät werden. Die D-Klasse soll eine Art guter Durchschnitt sein, also weder besonders energiesparend, noch sehr stromhungrig. Wer auf die Energieeffizienzklassen A bis C trifft, kann davon ausgehen, ein nach aktuellen Maßstäben besonders energiesparendes Gerät vorzufinden. Neu ist auch, dass (etwa bei Geschirrspülern) die Zahl der Einsätze nicht mehr wie bisher auf einen fiktiven Jahresverbrauch geleveled ist, sondern stets mit 100 Wasch- oder Spülgängen gearbeitet wird.
Energielabels: Neuer QR-Code verweist auf Datenbank
Neu ist auch ein QR-Code, der sich oben rechts auf dem Label befindet und die relevanten Energieinformationen aus der EPREL-Datenbank für Hersteller anzeigt, in die die Unternehmen bereits seit Ende 2019 ihre Geräte eintragen müssen. Und noch eine Neuerung gibt es: Waren bei den Bildschirmen bisher nur die Fernseher etikettpflichtig, kommt die Labelpflicht nunmehr auch für Monitore.
Händler sollten daher prüfen, ob sie auf sämtlichen relevanten Seiten, also beispielsweise auch in ihren Kundenmailings oder Ebay-Angeboten, die korrekten Labels verwenden – und Präsenzhändler sollten heute mal einen Durchgang durch die Abteilungen machen und gegebenenfalls bei älteren Geräten, die der Hersteller noch nicht mit beiden Labels ausgeliefert hat, ein entsprechendes Label nachordern. Etwas Schonfrist haben Händler dagegen bei den Lichtquellen – hier gelten die neuen Labels verpflichtend erst ab September 2021. Da die Übergangsfrist – sowohl für die physischen Etiketten als auch für die digitalen Entsprechungen – vier Monate beträgt, werden die Hersteller hier wohl spätestens ab Mai das entsprechende Material bereitstellen müssen.
Wie die IT-Recht-Kanzlei beschreibt, müssen Online- wie Offline-Händler „zum Startzeitpunkt des jeweiligen neuen Labels und Datenblätter innerhalb von 14 Tagen physisch und online die neuen Labels und Produktdatenblätter gegen die alten austauschen und mithin die Kennzeichnung aktualisieren. Zudem gilt innerhalb von 14 Tagen ab dem jeweiligen Startdatum die Pflicht, die geänderte Effizienzklasse mit dem geänderten Spektrum in jeder visuell wahrnehmbaren Produktwerbung darzustellen“. Ein Blick in ein paar Elektronikläden der üblichen Ketten zeigt, dass hier noch einiges zu tun ist.