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Neue Regeln: Ab dem 1. März gibt es Glücksspiel-Apps im Play Store

Google erlaubt Apps wie Casinos oder Lotterien, bei denen um echtes Geld gespielt wird, bald auch im deutschen Play Store. Damit wird das Angebot von bislang vier auf nunmehr 15 Länder der Erde erweitert.

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Google erlaubt Glücksspiel-Apps im Play Store. (Grafik: Vector-3D/Shutterstock)

Bislang waren mit Großbritannien, Irland und Frankreich schon drei europäische Länder dabei. Außerhalb Europas hatte Google nur in Brasilien Glücksspiel-Apps angeboten. Nun erweitert der App-Store-Betreiber sein Ab-18-Angebot auf 15 weitere Länder, darunter das eigene Heimatland USA, aber auch Deutschland. Das hatte zuerst 9to5Google berichtet.

Google bringt Ab-18-Angebot nach Deutschland

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Ab dem 1. März sind damit Apps erlaubt, die den Einsatz echten Geldes ermöglichen, also etwa jene von Online-Casinos mit ihren breiten Angeboten von Roulette bis Poker. Auch reine Lotterien oder Wett-Apps werden damit salonfähig.

Google verspricht, diese Art von Apps einer genaueren Prüfung zu unterziehen, zudem sind die Regeln nicht über alle Länder einheitlich, sondern unterscheiden sich auch auf der Basis nationaler Gesetze. Verbraucherschützer sind ebenso wenig erfreut wie Jugendschützer. Wenigstens letzteren will Google über strikte Schutzmechanismen entgegenkommen.

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Google erkennt Realität an

Natürlich darf der Schritt Googles unter verschiedenen Aspekten kritisiert werden. Allerdings kann er auch dazu führen, dass der Umgang mit Glücksspiel-Apps an Sicherheit gewinnt. Schon bisher müssen an solchen Apps interessierte Personen schließlich nicht darauf verzichten. Sie laden sich vielmehr die entsprechenden Apps als APK zur Installation aus unbekannter Quelle aus dem Netz. Dabei wissen wohl die wenigsten Nutzer, wie sie sich auch bei dieser Vorgehensweise so verhalten, dass sie sich einem möglichst geringen Risiko aussetzen. Insofern erkennt Google hier nur die Realitäten an und unterzieht die Apps den Play-Store-Sicherheitschecks.

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Die erforderlichen Lizenzen müssen die App-Anbieter vorweisen. Gelder dürfen nicht über die In-App-Funktion der Play-Services vereinnahmt werden.

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