Anzeige
Anzeige
Analyse

Neue Richtlinien für Alkohol-Werbung: Warum bei Influencern nicht nur das Alter entscheidet

Der deutsche Werberat hat neue Regeln für Alkoholwerbung festgelegt. Für allzu jung wirkende Influencer:innen hat das Folgen.

3 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Die neuen Regeln für Alkohol-Werbung treffen besonders jung aussehende Influencer:innen. (Bild: Master1305 / Shutterstock)

Wer zu jung aussieht, soll nicht für Alkohol werben: Der deutsche Werberat hat in fünf Punkten neue Richtlinien für die Werbung für Alkohol festgelegt. Der Leitfaden soll Kinder und Jugendliche schützen und Werbetreibende zu einem bewussten Umgang mit Anzeigen bringen. Das klingt gut – allerdings sind die Vorgaben teilweise recht schwammig formuliert.

Anzeige
Anzeige

Was ist junges Aussehen?

Der fünfte Punkt adressiert nämlich explizit Influencer:innen: „Influencerinnen und Influencer müssen mindestens, auch vom optischen Eindruck her, junge Erwachsene sein“, heißt es dort. Eine Definition oder Merkmale zur Festlegung gibt es nicht.

Jeanette Okwu, erste Vorsitzende des Bundesverband Influencer Marketing e.V. verweist auf „Styling, Verhalten und Kontext“, genauer kann sie die Definition auch nicht setzen. „Die Bewertung bleibt jedoch subjektiv und kann im Einzelfall diskutiert werden“, so Okwu.

Anzeige
Anzeige

Zusätzlich gilt laut Okwu das Mindestalter – in Deutschland darf Alkohol regulär ab einem Alter von 18 Jahren konsumiert werden. Diese Altersgrenze gilt folglich auch für Influencer:innen-Werbung: Sie ist geprägt durch das Ausprobieren von Produkten; wer minderjährig ist, kann keinen „Taste-Test“, eine Geschmacksprobe, machen. Ein Sprecher des Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. verweist jedoch auf eine andere Zahl: Weltweit gelte die Reglung, Models müssten 25 Jahre alt sein. Der feine Unterschied: Influencer:innen sind nicht automatisch Models.

Neue Richtlinie besteht aus 5 Punkten

Dennoch bleibt unklar, wie dieses junge Aussehen genau zu bewerten ist – Einheitlichkeit fehlt. Die anderen vier Punkte sind dagegen klarer formuliert:

Anzeige
Anzeige
  • Unternehmen müssen bei ihren Auftritten auf Social-Media-Plattform transparent machen, dass sie die Verantwortung tragen.
  • „Nutzergenerierte Inhalte“ von Dritten in den digitalen Kanälen müssen regelmäßig hinsichtlich der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats kontrolliert werden.
  • Unternehmen müssen eine Altersschranke einbauen, sofern möglich, damit Minderjährige nicht auf die Inhalte zugreifen können.
  • Weiterleitungsmöglichkeiten müssen nach Möglichkeit so eingestellt werden, dass Dritte die Inhalte nicht an „Personen unterhalb des gesetzlichen Mindestalters“ – Bier und Wein dürfen ab 16 Jahren konsumiert werden, hochprozentiger Alkohol ab 18 Jahren – geschickt werden können.

Ab 2025 Beschränkungsmöglichkeiten auf Plattformen

Die beiden letzten Punkte setzen entsprechende Möglichkeiten bei den Plattformen voraus, die zum Teilen genutzt werden. Aktuell gibt es nämlich noch keine Möglichkeit, die Beschränkung für Menschen ab 16 Jahren entsprechend einzustellen; bei Tiktok kann Content beispielsweise nur so markiert werden, dass er erst Volljährigen angezeigt wird. Ändern soll sich das spätestens 2025: Im Juni 2024 haben Google, Meta, Pinterest, Snapchat, Tiktok und X sich darauf geeinigt.

Bis dahin werden die Unternehmen also besonders mit entsprechenden Hinweisen arbeiten. Insgesamt werde laut dem BVDW-Sprecher durch die aktualisierten Leitlinien Klarheit und Sicherheit geschaffen, auch Okwu bewertet sie grundsätzlich positiv. Jedoch sieht sie auch Herausforderungen in der praktischen Umsetzung auf die Influencer-Branche zukommen.

Anzeige
Anzeige

Herausforderung: Genauere Absprachen treffen

Brands und Agenturen müssen aus ihrer Sicht bei Strategien, Kampagnen und Influencer:innen-Briefings noch genauer auf die Einhaltung der Leitlinien schauen. „Sie sollten auf jeden Fall das Reporting mit größter Sorgfalt ansetzen, um dann nach vorne auch benchmarken zu können. In der Zusammenarbeit mit den Influencern heißt es bereits, in den Vertragsverhandlungen und in den Verträgen alle Eventualitäten festzuhalten“, rät sie.

Einen Rückgang von Kooperationsanfragen hält sie jedoch für unwahrscheinlich. „Vielmehr werden Unternehmen nun verstärkt darauf achten, dass Influencer die Regeln des Werberats beachten. Dies könnte sogar zu einer Professionalisierung der Zusammenarbeit führen“, so Okwu. Eine daraus folgende genauere Auswahl der Kooperationspartner könnte die berufliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Influencer:innen aus ihrer Sicht qualitativ verbessern. Sie verweist jedoch auch darauf, dass Alkohol-Werbung im Influencer:innen-Geschäft eine Nische ist: „Alkoholwerbung spielt im Influencer-Marketing eine eher untergeordnete Rolle“, sagt sie.

Kennst du diese Social-Media-Fails von Unternehmen?

9 Social-Media-Fails von Unternehmen Quelle: Burger King/ Twitter
In eigener Sache: Unser t3n-Guide bietet dir eine Komplettanleitung, wie du mit Content Creators richtig und erfolgreich wirbst. Hier geht’s zum Shop!
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige