Neue Rückgabefristen bei Amazon: So lange hast du ab November Zeit, um Waren zurückzuschicken

Amazon will Kunden Retouren erleichtern und verlängert die Rücksendefrist. (Foto: Shutterstock/ Hadrian)
Amazon hat jetzt angekündigt, dass Kund:innen ab Anfang November wieder erweiterte Rückgabefristen erwarten können. Konkret wird die Standardrückgabefrist in den gesamten Stores in der EU auf bis zu 31. Januar verlängert oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum zurückgesendet werden, je nachdem, welches Datum später liegt. Das gilt für fast alle Produkte, die über die Plattform zwischen dem 1. November und dem 25. Dezember (!) verkauft werden
Aber es gibt einige Einschränkungen: Denn ausgenommen sind Artikel, die bei Amazon.de in den Kategorien Kamera, Elektronik, Bürobedarf & Schreibwaren, PC, Drahtlos, Videospiele, Musik und Video/DVD gekauft wurden. Für die gilt, dass sie bis zum 15. Januar 2025 oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum zurückgesendet werden, auch hier gilt das jeweils spätere Datum.
Händler:innen wenig angetan von erweiterten Rechten
Das hat damit zu tun, dass Amazon möglichst frühzeitig das Weihnachtsgeschäft befeuern will und Kund:innen, die dann Ware daheim liegen haben, sicher sein können, dass diese auch nach Weihnachten noch umgetauscht werden kann.
Es handelt sich dabei um eine Praxis, die schon seit einigen Jahren zu etwas unterschiedlichen Bedingungen immer wieder gefahren wird. Amazon versucht so, bereits ab November den Kund:innen das frühzeitige Bestellen von Weihnachtsgeschenken schmackhaft zu machen. Davon profitiert einerseits Amazon selbst, aber andererseits auch die Händler:innen.
Doch die sind damit nicht immer zufrieden. Denn Ware, die schlimmstenfalls nach drei Monaten von den Besteller:innen zurückkommt, ist in manchen Bereichen (etwa Bekleidung und Schuhe), in denen saisonales Geschäft vorherrscht, ein echtes Problem. Doch die Händler:innen können sich dagegen nicht wehren, wenn sie bei Amazon verkaufen wollen.
Wie intensiv man Waren begutachten und testen darf
Auch berichten Händler:innen immer wieder, dass Kund:innen die Großzügigkeit ausnutzen, indem sie beispielsweise ein technisches Gerät bis zu drei Monate „testen“ und nutzen, um es dann wieder zurückzuschicken. Hier gilt, dass Kund:innen zwar das Recht haben, ein Produkt so in Augenschein zu nehmen, wie man dies auch vor Ort im Laden tun würde. Sie dürfen es aber nicht intensiv in Gebrauch nehmen. Tun sie dies doch, können Händler:innen dafür einen Teil des Kaufpreises einbehalten, was freilich im Amazonumfeld wohl eher selten vorkommen wird, da der Händler dann unbequeme Nachfragen seitens des kund:innenfreundlichen Amazon-Services riskiert.
Besteller:innen, die bei anderen europäischen Amazon-Plattformen einkaufen, sollten aber unbedingt auch auf deren individuelle Rückgabebedingungen achten, die hier nachzulesen sind. In Spanien gilt die Frist nämlich etwas später und auch für Artikel, die bis zum Dreikönigstag gekauft werden. Das hat mit den dort üblichen Terminen für Geschenke zu tun. In Italien wiederum gilt dieselbe 14-Tage-Regel für bestimmte Artikelgruppen wie bei uns auch, in anderen Stores gibt es diese dagegen nicht, sodass die allgemeine Regelung mit den 30 Tagen und Ende Januar allgemeine Anwendung findet.