Der Winter steht vor der Tür und auch im zweiten Jahr in Folge bedeutet dies wohl eine erneute Corona-Welle, die Deutschland treffen wird. Umso wichtiger, dass auch die Corona-Warn-App weiter auf dem neuesten Stand ist.
Seit ihrem Start vor rund anderthalb Jahren wurden die Funktionen der Corona-Warn-App immer weiter ausgebaut und verbessert. Bereits im letzten Update wurde die Sieben-Tage-Inzidenz für Hospitalisierungen eingeführt. Bis dato gab es allerdings nur eine bundesweite Zahl. In der neuen Version 2.13.1 wird diese Zahl für die einzelnen Bundesländer aufgeschlüsselt, was einen deutlich besseren Überblick über die Lage im eigenen Land verschafft.
Eine weitere kleine Anpassung betrifft die Löschung von Zertifikaten. Bevor sie endgültig entfernt werden, landen sie im Papierkorb, wo sie für 30 Tage aufbewahrt werden und jederzeit wieder hergestellt werden können. Wird ein Zertifikat also versehentlich gelöscht, muss es nicht wieder mühsam neu eingepflegt werden.
2 Gruppen für Auffrischung berechtigt
Die wichtigste Neuerung der Corona-Warn-App ist jedoch eine andere. Mit dem neuesten Update weist die App darauf hin, wer nach aktuellem Stand eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 erhalten kann. Dabei sind zunächst zwei Gruppen betroffen: Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission gehören zur ersten Gruppe Menschen, die mindestens 70 Jahre alt und bisher noch nicht infiziert worden sind. Außerdem muss ihr vollständiger Impfschutz seit mindestens sechs Monaten bestehen, um sie für die Auffrischungsration zu qualifizieren.
Zur zweiten Gruppe gehören Personen, denen der Impfstoff Johnson & Johnson injiziert wurde. Bei dem Vektorimpfstoff war lediglich eine Impfung notwendig, um den vollständigen Schutz zu erhalten. Mit 85 Prozent Impfschutz hat Johnson & Johnson allerdings auch die geringste Wirksamkeit aller verabreichter Stoffe. Aus diesem Grund können sich mit Johnson & Johnson Geimpfte, deren Impfung mehr als vier Wochen zurückliegt und die noch kein Corona hatten, auch eine Auffrischung abholen. Berechtigte Nutzer erhalten in der App eine Push-Benachrichtigung mit der Auffrischungsempfehlung.
Neben den genannten Gruppen sind auch Menschen mit Vorerkrankungen oder Angestellte im medizinischen Bereich berechtigt, eine dritte Dosis zu erhalten. Allerdings werden diese Personen aufgrund von mangelnden Informationen nicht von der App benachrichtigt, sondern müssen ihrer Berechtigung selbstständig prüfen.