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Ratgeber

Neuerungen bei Ebay: Verschärfte Regeln für gewerbliche Händler

Der weltweite Online-Marktplatz Ebay hat heute einige Neuerungen angekündigt, die gewerbliche Verkäufer betreffen – in einigen Fällen aber auch für Endkunden relevant sind.

Von Tobias Weidemann
5 Min.
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Neu sind beispielsweise einige Marketing-Tools im Verkäufer-Cockpit Pro. So können Händler ab Herbst unter anderem Gutscheine erstellen, mit denen sie die Kundenbindung intensivieren können. Diese funktionieren sowohl mit festen Beträgen als auch mit prozentualen Werten. Außerdem können Händler selbst festlegen, für welches Sortiment der Rabatt gilt (beispielsweise nur für Sommerware) und wie oft ihn jeder Kunde einlösen darf. Der Kunde gibt dann im Laufe des Zahlungsprozesses den Gutschein ein und profitiert von der Ersparnis. Außerdem lassen sich die Gutscheine auch ausgedruckt an den Kunden weitergeben, damit der Händler von Folgekäufen profitieren kann.

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Gewerbliche Händler können so Rabatte gewähren und gezielt Artikel vermarkten. Für jeden Gutschein wird eine Seite mit den teilnahmeberechtigten Artikeln angelegt. Diese Einstiegsseiten werden auch Social-Media-kompatibel sein und der Händler kann im Nachhinein die Performance eines bestimmten Gutscheins oder einer Gutscheinaktion tracken.

Ebay und die Neuerungen bei Rückgaben

Schon im vergangenen Herbst hat Ebay damit begonnen, Rückgabeanforderungen innerhalb der Rückgabefrist automatisch zu akzeptieren, sofern der Käufer die Rücksendekosten trägt. Ab 2019 wird Ebay den Rückgabeprozess weiter im Sinne des Kunden gestalten und Rückgabeanfragen innerhalb Deutschlands bereits bei Anfrage akzeptieren und Käufern ein entsprechendes Rücksendeetikett bereitstellen. Darüber hinaus werden ab Januar 2019 Rückgaben unabhängig vom Grund für die Rückgabe des Artikels akzeptiert, vorausgesetzt die Rückgabeanfrage erfolgt innerhalb der vom Verkäufer hinterlegten Rückgabefrist und die Rücksendung erfolgt innerhalb Deutschlands.

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Insgesamt sind diese Regeln so kundenfreundlich und streng, wie man das in einigen Punkten bereits gewohnt ist. Ebay argumentiert hier, diese Prozessoptimierungen würden für eine Vereinfachung sorgen, was im Umkehrschluss aber bedeutet, dass erst einmal der Kunde zu seinem Recht kommt und der Händler sich dieses gegebenenfalls erstreiten muss. Auch das ist ein Trend, den wir in ähnlicher Form bereits bei Amazon und anderen Portalen gesehen haben. Diese kundenfreundliche Praxis dürfte in der Tat dafür sorgen, dass immer häufiger Portale wie Ebay oder Amazon das Geschäft machen, weil der Kunde dort auf bessere Regeln hofft als in den Webshops, die die Händler persönlich betreiben.

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Neuerungen im After-Sales bei Ebay

Auch bei anderen Rücksendeanfragen, bei denen der Verkäufer die Kosten zu tragen hat, soll der Prozess beschleunigt werden. Schon ab Oktober 2018 können Käufer und Verkäufer offene Käuferschutzfälle bereits nach drei Tagen an Ebay weitergeben. Das sei, so das Unternehmen ohnehin der Zeitraum, in dem normalerweise eine Reaktion erfolge (oder eben gar nicht). Für den Kunden ist das praktisch, der Händler hat hier ähnliche Anforderungen, wie sie Amazon schon seit Jahren stellt. Immerhin kann der Händler entsprechend der üblichen Rechtsprechung geltend machen, wenn die Ware nicht in ordentlichem Zustand zurückkommt oder die Beschaffenheit entgegen der Angabe des Kunden eben nicht fehlerhaft ist.

Ab Januar nächsten Jahres wird das rechtzeitige Hochladen der Sendungsnummer für Händler verpflichtend sein, um gegen Käuferschutzfälle geschützt zu sein. Das ist natürlich aus Sicht Ebays praktisch, weil man so die Zahl der möglichen Fälle reduzieren und den schwarzen Peter dem Händler zuschieben kann. Händler wiederum müssen ab diesem Zeitpunkt noch mehr auf Zack sein und sollten sich über automatisierte Versandprozesse mit gleichzeitigem Upload der Sendungsnummer Gedanken machen. Alles in allem wiederum ein Schritt in Richtung professionellere Handelsstrukturen.

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Zusätzlich will man den Händlern entsprechende Service-Statistiken und Monitoring-Möglichkeiten für das eigene Geschäft bieten, um Rückgabeanfragen von vornherein auf ein Minimum zu reduzieren. Im Verkäufer-Cockpit Pro steht künftig ein Cockpit mit zusätzlichen Informationen zu Artikel nicht wie beschrieben– und Artikel nicht erhalten-Anfragen bereit. Verkäufer finden darin außerdem die eigene Leistung im Vergleich zu Wettbewerbern. Auf Nachfrage erklärt das Unternehmen, an den ohnehin bestehenden Prozentwerten für Kundenbewertungen oder Leistungsbewertungen seitens Ebay würde das nichts ändern. Der Verkäufer hat es jetzt allerdings besser vor Augen und kann rechtzeitig gegensteuern, wenn ein bestimmter Wert in einen kritischen Bereich rutscht.

Weitere Neuerungen für Ebay-Händler

Einige weitere Veränderungen, die in den nächsten Monaten anstehen, sind dagegen heute schon keine Überraschung mehr. So werden ab Januar 2019 unsichere Inhalte mit HTTP-Protokoll blockiert, was sich auf neue, wiederhergestellte und bearbeitete Angebote bezieht. Es ist jetzt nicht ganz neu, dass Ebay seine Händler dazu auffordert, die Angebote zu überprüfen und auf HTTPS-Basis zu veröffentlichen.

Ebenfalls vor einigen Monaten angekündigt wurde die Verpflichtung zur Verwendung des Produktkatalogs bei elf standardisierten Produktlinien. Dieser soll ab 15. August verbindlich sein und ab dem neuen Jahr auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden. Welche deiner Listings darunter fallen und deshalb überarbeitet und kategorisiert werden müssen, erfährst du im Verkäufer-Cockpit Pro, wo es eine entsprechende Übersicht gibt.

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Nur wenige gewerbliche Verkäufer nutzen einen Platin-Shop. Für den werden ab Herbst weitere Features und Vergünstigungen eingeführt. Dazu zählen: doppeltes Kontingent an Auktionen ohne Angebotsgebühr, die Möglichkeit, jederzeit ein Platinshop-Abo abzuschließen und mit einer geringeren Mindestlaufzeit wieder kündigen zu können, und die präzisere Berechnung der Wachstumsrabatte bei einer Hoch- oder Herabstufung eines Ebay-Shops.

Ebay reduziert Sichtbarkeit bei Multi-Listing-Tricksern

Last not least noch einige Dinge, die bei Ebay eigentlich schon immer galten, aber nicht so geahndet wurden, wie es sich faire und ehrliche Händler gewünscht hätten: In den nächsten Wochen wird Ebay nach eigenen Angaben stärker gegen mehrere identische Angebote vorgehen, wie sie beispielsweise in großem Stil von asiatischen Händlern im Elektronikzubehör-Bereich genutzt werden. Schon seit einigen Wochen reduziert Ebay offenbar deren Sichtbarkeit für Kunden, damit die ehrlichen Händler, die sich an die Vorgaben halten, nicht benachteiligt werden.

Ähnlich wie Amazon arbeitet auch Ebay mit den deutschen Behörden und Ämtern zusammen, wenn es um das Thema der Steuervermeidung und Hinterziehung von Umsatzsteuern im großen Stil geht. Hier waren in der Vergangenheit vor allem chinesische Händler unangenehm aufgefallen. „Wir arbeiten in diesem Bereich eng mit den zuständigen Behörden zusammen. Werden wir von den deutschen Steuerbehörden oder anderen Stellen, wie etwa der Wettbewerbsbehörde, darüber informiert, dass ein Verkäufer gegen Gesetze verstößt, reagieren wir umgehend, indem wir den betreffenden Händler über die Meldung informieren und angemessen sanktionieren“, erklärt Ebay. Das Unternehmen löscht die eingestellten rechtswidrigen Artikel und schließt den Anbieter in der Regel von der weiteren Nutzung des Marktplatzes aus. „Ebenso klären wir unsere Händler kontinuierlich proaktiv über ihre Pflichten auf – auf unserer Seite, per E-Mail, teilweise auch per Telefon und ebenso aktiv vor Ort (etwa in China).“

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Natürlich ist es auch weiterhin verboten, Deals an der Plattform vorbei zu organisieren. Dennoch hat sich Ebay dazu entschlossen, dass nicht nur Käufer, sondern auch Kaufinteressenten die Telefonnummer eines Händlers bekommen können, wenn der Verkäufer dies in seinen Kommunikationseinstellungen vorsieht. Das ist eigentlich nur logisch, denn auch in der Vergangenheit war es in vielen Fällen bereits möglich, eine Telefonnummer über Google herauszufinden und das Geschäft an der Plattform vorbei zu organisieren. Hier schafft man jetzt allerdings etwas mehr Convenience für den Kunden, wenn dieser im Vorfeld Details zu einem Artikel erfragen will.

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