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Game Over für Modder? Nintendo könnte deine Switch unbrauchbar machen

Ein Klick auf „Akzeptieren“ könnte weitreichende Folgen haben. Nintendo hat seine Regeln geändert – und was das für eure Konsolen bedeutet, könnte euch überraschen. Sind eure Geräte bald Schrott?

3 Min.
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Nintendo behält sich drastische Maßnahmen vor. (Bild: agustin.photo/Shutterstock)

Der Unterhaltungselektronikkonzern Nintendo aus dem japanischen Kyoto hat Anfang Mai 2025 seine Nutzungsbedingungen (AGB) aktualisiert und damit für Aufsehen in der Gaming-Community gesorgt. Kernpunkt der Änderungen ist eine Klausel, die es dem Unternehmen theoretisch erlaubt, Nintendo Switch-Konsolen bei bestimmten Verstößen „dauerhaft unbrauchbar“ zu machen – ein sogenanntes „Bricking“.

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Nintendos neuer Hammer gegen Piraterie?

Diese Verschärfung der AGB wird von vielen Beobachter:innen als präventive Maßnahme im Vorfeld der erwarteten Markteinführung der nächsten Konsolengeneration Switch 2 interpretiert. Nintendo ist bekannt für sein striktes Vorgehen gegen Softwarepiraterie und unautorisierte Modifikationen seiner Hard- und Software.

Die aktualisierten Bedingungen, die seit dem 7. Mai 2025 gelten, ersetzen alle früheren Versionen. Besonders die US-Version der AGB formuliert unmissverständlich, dass Nintendo bei Nichteinhaltung der Beschränkungen „die Nintendo Account-Dienste und/oder das betreffende Nintendo-Gerät ganz oder teilweise dauerhaft unbrauchbar machen kann“ („render the Nintendo Account Services and/or the applicable Nintendo device permanently unusable in whole or in part“), wie unter anderem Engadget berichtet. Zu den verbotenen Aktivitäten zählen nun expliziter Versuche, „die Funktionen oder Schutzmaßnahmen der Nintendo Account-Dienste zu umgehen, zu modifizieren, zu entschlüsseln, zu überwinden, zu manipulieren oder anderweitig zu umgehen“.

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Regionale Unterschiede und fehlende Klarheit

Interessanterweise scheint die Formulierung je nach Region zu variieren. Wie Eurogamer herausstellt, ist die Klausel in den britischen Nintendo-AGB etwas anders formuliert und spricht davon, dass die „nicht autorisierte Nutzung eines digitalen Produkts dazu führen kann, dass das digitale Produkt unbrauchbar wird“. Dies zielt eher auf die Software als auf die gesamte Hardware ab.

Bislang hat Nintendo selbst keine detaillierte öffentliche Erklärung dazu abgegeben, was genau unter dem „dauerhaft unbrauchbar machen“ zu verstehen ist oder unter welchen konkreten Umständen eine solch drastische Maßnahme tatsächlich ergriffen würde, wie IGN anmerkt. Eine Nintendo-Stellungnahme gegenüber dem Spielemagazin Game File, auf die sich Eurogamer in einem Update bezog, betraf lediglich neue Richtlinien zur möglichen Aufzeichnung von Video- und Audio-Chats zur Sicherheit und nicht die „Bricking“-Klausel.

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Mehr als nur ein Online-Bann?

Bisher griffen Konsolenhersteller:innen bei Verstößen gegen ihre Richtlinien meist zu Sperren, die den Zugriff auf Online-Dienste wie Multiplayer-Gaming oder den E-Shop unterbanden (sogenannte „Bans“). Ein vollständiges „Bricking“ der Konsole, das sie auch für Offline-Nutzung unbrauchbar macht, wäre eine erhebliche Verschärfung. Laut Berichten verschiedener Gaming-Medien und Diskussionen in Online-Foren gibt es bisher keine bestätigten Fälle, in denen Nintendo nach Inkrafttreten der neuen AGB eine Switch-Konsole auf diese Weise stillgelegt hat.

Die vorherigen AGB, die laut PCMag seit April 2021 gültig waren, formulierten primär, dass es Nutzer:innen „nicht gestattet“ sei, bestimmte Handlungen vorzunehmen. Die neue, explizitere Androhung der Hardware-Unbrauchbarmachung stellt somit eine deutliche Eskalation dar.

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Ob Nintendo global von dieser Option tatsächlich Gebrauch machen wird und unter welchen Umständen, bleibt abzuwarten. Die Community und Verbraucherschützer:innen werden die Handhabung dieser neuen AGB durch Nintendo sicherlich genau beobachten.

Umsetzung in Deutschland fraglich

In Deutschland wäre die rechtliche Durchsetzbarkeit zweifelhaft. Verbraucherrechtlich könnte das „Bricking“ einer gekauften Konsole als unzulässiger Eingriff in das Eigentum der Nutzer:innen gewertet werden. AGB-Klauseln, die eine solche Maßnahme ermöglichen, stehen unter dem strengen Prüfmaßstab des deutschen Zivilrechts und könnten wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam erklärt werden.

Auch europäische Vorschriften zum Verbraucherschutz und zur Produktnutzung dürften einer vollständigen Deaktivierung entgegenstehen. Nintendo müsste im Streitfall plausibel darlegen, warum ein solcher Eingriff verhältnismäßig und rechtlich zulässig wäre – ein juristisch nicht triviales Unterfangen.

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Kommentare (3)

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Jörg Langer

Wie schon einigemale hier angesprochen, wird das so nicht durchsetzbar sein.
Ein Schrotten der Konsole ist ein vorsätzliches beschädigen.
Dazu ist Nintendo nicht berechtigt.

Sie können die Benutzer von Onlinediensten Ausschliessen oder sonst irgendwie mit Auflagen belegen.
Aber das Gerät Zerstören geht gar nicht.

Mizzi Con

Nintendos (meine) Lösung lautet „PROTOKOLL FÜHREN“:

Jede Switch, die den Nintendo online service oder den Store besucht, soll geprüft werden auf:
– Updates: Wurde ev. ein downgrade gemacht? -> Blacklist!

– Wurden Spiele, Updates und DLCs von cartridge oder vom Store geladen?
Prüfen vom ob die Online-Einkäufe mit dem Nintendoservern übereinstimmen. -> Sonst Blacklist!
Prüfen, ob die cartridge Spiele auf mehreren Konsolen gleichzeitig laufen. -> Blacklist

– Bei jedem Firm- und Software-Update, oder bei jedem Onlinebesuch checken, ob auf dem internen Speicher oder auf der Karte „komische“ Daten oder unbekannte Programme drauf sind.
Sobald eine gemoddete Switch online geht, sollte ihre Serienummer aufgezeichnet werden und auf die Blacklist kommen. Bei kommenden neuen Spielen muss bei jedem Start die Blacklist geprüft werden. Ist sie positiv, soll das Spiel nicht starten. Oder besser: Brick!

Sobald eine Switch online geht, die auf der Nintendo Blacklist ist, soll sofort gebrickt werden! Klar gibt es die Leute, die dann die DNS verändern. Dies soll bei jedem Start der Spiele geprüft werden. Ist etwas eingestellt, BRICK! Am besten gar nicht die Möglichkeit geben, die DNS zu verändern.

Auch bei Firmware-Updates muss die Blacklist geprüft werden. Dann eine Spezial Firmware mit einer Zeitbombe installieren! Also nicht sofort etwas unternehmen, sondern Zeit geben, bis mehrere gemoddete Switch-Konsolen das Update runterladen. Dann alle auf einmal bricken!

Neue Spiele, neue DLCs und neue Updates MÜSSEN zwingend die NEUE Firmware (mit aktualisierter Blacklist) benötigen! Also keine Pseudo-Updates mehr anbieten! Sonst gar nicht starten!

Und nun das letzte:
Viele verschiedene Updates für verschiedene Switch-Seriennummern machen! Warum? Damit der normale Hacker nicht weiss, welches Update für seine Konsole ist. Das soll nur Nintendo wissen. Beispiel:
SN 0001, 0157 und 5793 benötigen Update Version 1.0.a – später Update Version 2.0.f
SN 5965, 7211 und 9343 benötigen Update Version 1.0.b – später Update Version 2.0.a
also richtig kompliziert machen. Wenn die falsche Version installiert wird: BRICK!!!

Das waren mal ein paar Möglichkeiten, die mir spontan eingefallen sind :-)

Jörg Langer

Entschuldige die Harten worte, aber dein Beitrag ist Quatsch, da vieles sowieso schon besser vorhanden oder umgesetzt,
und auch irgendwelcher Quatsch geschrieben steht, der in keinem Zusammenhang steht.

– Downgrade ist bei „Modernen“ Konsole sowieso nicht mehr möglich.

– Verschlüsselte / Signierte Dateien gibt es schon lange. Diese sind mit dem Userprofil Verknüpft und laufen nicht einfach so.

– Eine Cartridge ist nicht Individuell und kann nicht auf mehrfache Nutzung geprüft werden, da dazu eine Individuelle Signierung fehlt. Das würde die Spiele bzw. Cartridges im preis Verdoppeln.

– Modifizierte Konsolen werden sowieso Gekennzeichnet. Gab es schon vor vielen Jahren bei anderen Konsolen. Diese wurden dann bei einer Bann Welle vom Onlinezugang ausgeschlossen.

– Wie soll das Verändern des DNS ein Sperren verhindern? Weißt du überhaupt, was ein DNS ist?
Wenn eine Switch einen anderen DNS verwenden würde, könnte sie im besten Fall keine Verbindung mehr zu Nintendo aufnehmen.

Die Konsequenz daraus, keine Verbindung mehr zum Store und kein Online Spielen.
Welcher Nutzen sollte das haben den DNS zu verändern?
Zusätzlich ist es keine Kunst den DNS zu Verändern. Z.b. einfach im Router im DHCP einen anderen DN-Server eingeben.

– Sony, Microsoft, Nintendo… haben schon einige Jahre einen FW Check, dass neue Spiele auch die Neue Firmware benötigen.
Oftmals wird es zwingend benötigt, wegen neuen Funktionen die mit der neuen FW eingeführt wurden.

– Deine Idee mit der unterschiedlichen FW für Unterschiedliche Geräte bringt dir auch nicht, da jedes System durchschaut werden kann.
Und so weiß man dann genau, welche Firmware für welches gerät verwendet werden muss.

Sind ja einige Ideen, aber die gibt es schon lange oder sind Quatsch!

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