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Nutzungsbedingungen in der Kritik: Wie Adobe die Kreativen vor den Kopf stößt

Adobe hat mit seiner Creative Suite rund um Photoshop, Indesign und Co. einen De-Facto-Standard geschaffen, an dem Kreative nur schwer vorbeikommen. Jetzt sorgen die neuen, übergriffigen Nutzungsbedingungen des Unternehmens für reichlich Unmut in der Kreativwirtschaft.

3 Min.
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Die neuen AGB der Creative Cloud sorgen für Unmut bei den Nutzer:innen. (Foto: Charnsitr/Shutterstock)

Dass Adobe Neuerungen und Veränderungen innerhalb der Nutzer:innenszene recht rigoros durchsetzt, ist nicht neu. Vor Jahren sorgte der Softwarehersteller mit seiner Umstellung auf ein Abo-Modell und eine Creative Cloud für Unmut. Jetzt könnte der kreativen Kundschaft eine neue Veränderung ins Haus stehen, die vielen gar nicht gefällt.

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Konkret geht es darum, dass Adobe die Nutzungsbedingungen für die Kund:innen der Creative Cloud und die damit verbundenen Werke ändert. Demnach behält sich das Unternehmen eine „nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie und unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf, die Nutzung, Vervielfältigung, Darstellung, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentliche Aufführung und Übersetzung von Benutzerinhalten“ vor.

Die Angst vor der KI in der Kreativwirtschaft

Konkret geht es um etwas, das in der Kreativwirtschaft nicht nur ein heißes Eisen ist, sondern auch zur Verletzung von Rechten gegenüber dem auftraggebenden Unternehmen führen kann. Denn erforderlich ist es für Nutzer:innen von Photoshop, Indesign, Illustrator und Co., dem Hersteller uneingeschränkten Zugang zu den mit der Software erstellten Projekten zu gewähren – also auch zu jenen, die unter die Geheimhaltungsvereinbarungen mit den Kund:innen fallen, etwa weil sie neue Produkte oder noch nicht gelaunchte Services betreffen.

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Was Adobe in einem Blogbeitrag mit „inhaltlichen Überprüfungen“ begründet, lässt viele Kund:innen vermuten, dass auch Adobes KI-Instrumente damit trainiert werden sollen. Es gehe dabei sowohl um die automatisierte Auswertung als auch um manuelle Einsicht durch Mitarbeitende des Unternehmens oder von ihm beauftragter Personen. Insbesondere Abschnitt 4.2, der Adobe eine unentgeltliche Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung der eigenen Werke einräumt, ist sehr umstritten, da das Urheberrecht hier ausgehebelt wird. Denn schlimmstenfalls hätte Adobe bei der Verwendung und Veränderung der kreativen Werke hier weitreichende Rechte.

Adobe will Nutzer:innen beruhigen

Adobe schließlich versucht, abzuwiegeln, findet damit aber in der Diskussion nicht überall Zustimmung, wie die Kommentare in den einschlägigen Foren zeigen. So erklärt das Unternehmen: „Wir setzen uns weiterhin für Transparenz ein, schützen die Rechte von Urhebern und ermöglichen unseren Kunden, ihre beste Arbeit zu leisten. Der Schwerpunkt dieser Aktualisierung lag darauf, die Verbesserungen an unseren Moderationsprozessen deutlicher zu machen, die wir eingeführt haben. In Anbetracht der explosionsartigen Entwicklung der generativen KI und unseres Engagements für verantwortungsvolle Innovationen haben wir unsere Prozesse zur Überprüfung der eingereichten Inhalte um mehr menschliche Moderation erweitert.“

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Man nutze die Rechte ausschließlich „zum Zweck des Betriebs oder der Verbesserung der Dienste“ – das würde aber möglicherweise gerade jene KI-Trainings einschließen, vor denen viele Kreative Angst haben, weil sie mittelfristig einen Teil ihrer Schaffensgrundlage automatisieren und obsolet machen können. Das Unternehmen erklärt, man wolle mithilfe menschlicher Mitarbeiter gegen illegale Inhalte von Kinderpornographie bis hin zu Spam oder Phishing vorgehen können.

Adobe kann mit De-Facto-Standard Regeln vorgeben

Nicht zuletzt betont Adobe zwar, das Unternehmen „trainiert die generativen KI-Modelle von Firefly nicht mit Kundeninhalten“, gibt sich ansonsten aber amerikanisch-verschlossen und schafft es, wie die Diskussionen zeigen, nicht, die Kreativen durchgängig zu überzeugen. Adobe täte gut daran, die Nutzungsbedingungen konkreter zu fassen. Dass man „niemals das Eigentum an den Arbeiten der Kunden übernehmen wird“, wie es Adobe betont, ist nicht mehr als recht, es geht aber um weit mehr.

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Dennoch bleibt wohl vielen Nutzer:innen keine andere Wahl, als die neuen AGB zu akzeptieren. Denn selbst die Deinstallationsroutine lässt sich derzeit nicht ausführen (inklusive Entfernung der Daten), wenn Nutzer:innen nicht die neuen Nutzungsbedingungen annehmen.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie ohnmächtig Nutzer:innen von Software, insbesondere wenn diese mit Cloud-Ressourcen und dem Netz verbunden sind, sein können. Nachvollziehbar wäre gewesen, wenn Adobe diesen „New Deal“ mit Vorlaufzeit von einigen Wochen angekündigt hätte. Doch selbst dann wären viele Creator:innen nicht in der Lage, sich komplett von den Tools loszusagen, die insbesondere aufgrund von Collaboration-Anforderungen Branchenstandard sind.

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Kommentare (1)

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Bernd

Erst das unflexible teure Abo, jetzt noch diese unglaublich dreisten AGB. Glaubt Adobe, dass die Nutzer das ewig mitmachen, nur weil jeder die Software nutzt?
Es erinnert mich an „Der Pate“. Sie machen uns ein Angebot, das wir nicht ausschlagen können!
Schade, dass Adobe damit die eigene Zukunft auf wackelige Beine stellt.

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