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Seit 1. Oktober: Krankschreibung geht digital an Krankenkassen

Viele kennen die Krankschreibung unter der Bezeichnung „gelber Schein“. Bislang mussten Beschäftigte je ein Exemplar an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber schicken. Künftig läuft das digital.

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Arztpraxen übermitteln Krankschreibungen künftig online an die Krankenkassen.(Foto: Shutterstock)

Beschäftigte, die vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben werden, müssen das ihrer Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber melden. Dafür stellen Arztpraxen je eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) aus, oft auch „gelber Schein“ genannt.

Seit 1. Oktober änderte sich dieses Prozedere teilweise, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. Arztpraxen übermitteln die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) künftig online an die Krankenkassen.

Arztpraxen und Krankenkassen kommunizieren direkt

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Hintergrund: Wer gesetzlich versichert ist, muss eine Krankschreibung rechtzeitig an seine Krankenkasse melden, um später nicht einen möglichen Krankengeldanspruch zu verlieren, so die VZ NRW. Dieses Risiko entfalle nun, weil Arztpraxen und Krankenkassen direkt kommunizieren.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt das konkret: Den gelben Schein müssen sie seit dem 1. Oktober nicht mehr selbst an die Krankenkassen schicken. Die VZ NRW rät aber, vorab bei der Arztpraxis nachzufragen, ob diese bereits tatsächlich über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur digitalen Übertragung verfügt.

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AU vorerst weiter beim Arbeitgeber vorlegen

Woran sich zunächst nichts ändert: Die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber müssen Beschäftigte weiterhin selbstständig dort vorlegen. In der Regel müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gelben Schein einreichen, sobald sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Arbeitgeber können aber auch früher ein Attest verlangen.

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Die Bescheinigung müssen Beschäftigte der Verbraucherzentrale NRW zufolge vorerst weiter als Papierausdruck vorlegen. Arbeitgeber sollen erst ab Juli 2022 in das elektronische Verfahren zum Abruf der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) einbezogen werden. dpa

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Paul

Mit zunehmender Digitalisierung müssen mehr Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden was Arzt – Krankenkasse – Arbeitgeber – iT Service angeht.

Das Arzt – Krankenkasse verknüpft sind, ist ok.
Aber der AG darf niemals damit verknüpft werden.
Außerdem ist immer noch nicht ganz klar, was der jeweilige iT-Service alles sieht.

Da viele Unternehmen zusammenarbeiten und es nicht gerade selten vorkommt das man sich auch Privat kennt, wächst die Gefahr, das man „nur mal kurz“ oder was auch immer Daten sieht / bekommt usw
Vor allem wenn der eigene AG im iT-Service tätig ist

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