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Nur dem Namen nach offen: OpenAI will sich GPT als Trademark sichern

Trotz dem Open-Source-Ansatz, der schon im Namen auftaucht, will sich OpenAI GPT als Markenname schützen lassen. Doch ein Gesuch auf schnelle Bearbeitung ist gescheitert.

Von Sebastian Milpetz
2 Min. Lesezeit
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Laut einer amerikanischen Forschergruppe gibt es bei GPT-4 Sicherheitsmängel (Foto: Tada Images/Shutterstock).

Seit OpenAI mit seinem KI-Chatbot ChatGPT die Öffentlichkeit verblüfft und vielleicht für den endgültigen Durchbruch von künstlicher Intelligenz im Alltag gesorgt hat, ist „GPT“ zum Synonym für KI-basierte Sprachtools geworden. Die Abkürzung steht für Generative Pre-trained Transformer und ist der Name einer Familie von Sprachprogrammen. Hinter ChatGPT stand ursprünglich GPT-3.5, mittlerweile wurde GPT-4 vorgestellt.

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Nachahmer wie DateGPT, Threat GPT oder Elon Musks geplantes TruthGPT wollen von der Strahlkraft des Pioniers profitieren und haben das Kürzel ebenfalls in ihre Namen aufgenommen.

Antrag auf Markenschutz schon im Dezember 2022

Was OpenAI vor der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 versäumt hatte, will das Unternehmen nun nachholen: Das Unternehmen hinter ChatGPT will sich das Kürzel GPT als Trademark sichern lassen. Einen Antrag darauf hatte OpenAI schon im Dezember letzten Jahres beim United States Patent and Trademark Office eingereicht.

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Da die Flut von Copycats mit einem GPT im Namen seit Jahresbeginn gestiegen ist, hat OpenAI versucht, aufs Gaspedal zu treten. Die Verantwortlichen haben eine Eingabe mit einem Verweis auf die „unzählige Verstöße und gefälschte Apps“ ans US-amerikanische Patentamt gerichtet. Ihr Markenschutzantrag sollte aufgrund dessen vorgezogen werden.

Gebühr nicht gezahlt: Bitte um Vorzugsbehandlung beim Patentamt scheitert

Doch nun hat das Patentamt die Eingabe auf Vorzugsbehandlung abgeschmettert. Der Grund für den Negativbescheid sind simple Formfehler, die OpenAI nicht gerade professionell dastehen lassen. So habe das Unternehmen versäumt, eine Gebühr für den Eilantrag zu zahlen. Außerdem habe man keine „geeigneten Belege für die Rechtfertigung der Sondermaßnahmen“ vorgelegt.

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Die Wartezeit, bis das Amt die Causa GPT prüft, könnte nach der Ablehnung der Abkürzung laut einem Patentanwalt, den Techcrunch zitiert, fünf Monate betragen. Und wenn OpenAI dann im Patentamt an die Reihe kommt, sei noch lange nicht sicher, ob das Gesuch erfolgreich sein wird. Schließlich verweise das T in GPT auf Transformer, eine neuronale Netzwerkstruktur, die Google bereits 2017 vorgestellt hat und inzwischen weitverbreitet ist.

Die Abkürzung „GPT“ beschreibt damit nur das, was das Sprachmodell ist – eben ein Generative Pre-trained Transformer. Das könnte laut dem Patentanwalt für eine Marke zu dünn sein. Es gebe aber Präzedenzfälle wie etwa IBM, das ja auch nur für International Business Machines steht, bei denen es trotzdem geklappt hat.

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Von Open-Source-Wurzeln entfernt

Mit dem Gesuch auf Markenschutz konterkariert OpenAI das, wofür es einst mal stand. Im Dezember 2015 wurde das Unternehmen schließlich unter anderem von Elon Musk gegründet, um künstliche Intelligenz zu erforschen und als Open-Source-Software zugänglich zu machen.

Davon kann heute keine Rede mehr sein. Eigentlich als Non-Profit-Organisation gegründet, will OpenAI nun Profit machen: Eine Bezahlversion von ChatGPT steht schon in den Startlöchern.

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