Verbraucherschützer:innen und Ermittlungsbehörden warnen immer wieder vor Betrugsmaschen, die mit Paketen im Onlinehandel zu tun haben. Und auch in den einschlägigen Foren und Plattformen wird regelmäßig über Abzocktricks berichtet, mit denen Verbraucher:innen um ihr Geld gebracht werden. Im konkreten Fall häufen sich einmal mehr die Hinweise auf einen vergleichsweise alten Trick, der aber offenbar immer noch gut funktioniert und wieder häufiger angewendet wird.
Diesmal heißt es einmal mehr, vorsichtig zu sein bei der Annahme von Paketen per Nachnahme. „Immer wieder senden dubiose Anbieter Sendungen per Nachnahme an beliebige Personen, in der Hoffnung, dass diese den Nachnahmebetrag bezahlen. Allzu häufig geht dieser Plan auf und der Empfänger vertraut darauf, dass alles seine Richtigkeit hat und etwa der Partner die fragliche Bestellung aufgegeben hat“, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website.
Betrug: Meist ist ein zweistelliger Betrag weg
Der Betrag, der für das Nachnahmepaket fällig wird, liegt dabei meist im höheren zweistelligen Bereich, selten dreistellig. Das ist gerade noch ein Betrag, den die Deutschen als Bargeld greifbar haben, denn noch immer ist es bei der DHL nur möglich, in bar bei Paketboten zu bezahlen. Lediglich in der Filiale ist auch Kartenzahlung möglich.
Dabei erhebt DHL den kompletten Warenpreis bei Übergabe an den Empfänger – zuzüglich einer kleinen Gebühr für den Dienstleister. Das erspart gerade weniger online- und geldkarten-affinen Nutzer:innen die Zahlung per Überweisung vorab und ist noch dazu eine der beliebtesten Abwicklungsmethoden in Deutschland. Kombiniert werden dabei Zahlung und Übergabe, sodass der:die Empfänger:innen zumindest sicher wissen, dass sie ein Paket bekommen (aber noch nicht beurteilen können, ob es die korrekte Ware ist).
Im konkreten Fall wird ein Paket ausgeliefert, dessen Absender so ähnlich klingt wie der Name der gängigen Onlinehändler oder der sonstige Assoziationen mit dem Onlinehandel weckt. Was genau darin ist, kann weder der:die ausliefernde DHL-Zusteller:in sagen, noch lässt die Paketverpackung darauf schließen. Für Empfänger:innen bedeutet das, dass sie das Paket oftmals für einen anderen Haushaltsangehörigen annehmen (und die geforderte Summe auslegen), damit das Paket nicht zurückgeht.
Doch das ist ein Fehler, denn meist befindet sich darin nicht nur minderwertige Ware, sondern eben auch solche, die gar nicht bestellt wurde. Dabei gilt: Ist das Geld erst einmal bezahlt, läuft der Weg ausschließlich über den Absender – und dessen Spuren lassen sich im Nachhinein meist nicht einmal gerichtlich feststellen.
Vorherige Absprache kann Schaden verhindern
Dass der Trick so gut funktioniert, hat zum einen damit zu tun, dass die Menschen in Deutschland immer mehr Waren generell im E-Commerce kaufen (und dabei Familienmitglieder oder Angehörige desselben Haushalts nicht immer den Überblick haben, wer was bestellt hat) und dass auch immer häufiger aufgrund Zoll- und Einfuhrumsatzbestimmungen bei Auslandskäufen Gebühren bei Auslieferung an der Wohnungstür zu entrichten sind.
Stiftung Warentest und Verbraucherschützer:innen warnen daher davor und appellieren an die Kund:innen, nach Möglichkeit immer innerhalb des eigenen Haushaltes abzusprechen, wenn etwas per Nachnahme bestellt wird oder anderweitig (etwa durch den Zoll bei Auslandsbestellungen) Geld zu zahlen ist. Denn natürlich hat man nicht die Möglichkeit, in das Paket zu schauen, bevor man es annimmt.
Empfehlenswert ist es auch, mit Nachbarn abzusprechen, wann und unter welchen Bedingungen man deren Pakete annehmen soll. Ist man sich nicht sicher, kann man das Paket auch für rund fünf Geschäftstage in der Postfiliale lagern lassen, bevor es dann gegebenenfalls bei Nichtabholung oder Begleichung des Betrags an den Absender zurückgeht. Zeitlich unter Druck setzen lassen sollte man sich in keinem Fall, um nicht später auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.