Breites Bündnis fordert ein Recht auf digitale Bildung

Ein breites Bündnis aus Bundesschülerkonferenz, Bundeselternrat und dem Digitalverband Bitkom fordert ein Recht auf digitale Bildung. Der Anspruch auf digitale Teilnahme am Schulunterricht und weiteren Bildungsangeboten müsse einklagbar sein, erklärten die drei Organisationen am Donnerstag in Berlin. „Dafür bedarf es auch keiner Änderung des Grundgesetzes“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. Das Recht solle sich nicht nur auf den Schulbetrieb beziehen, sondern auch auf Hochschulen und Weiterbildungsangebote.
Berg verwies darauf, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf schulische Bildung haben. „Die Realität in der Pandemie sah anders aus: Statt Distanzunterricht gab es in vielen Fällen überhaupt keinen Unterricht. Es existieren keine bundesweiten Mindeststandards und auch ein langfristiges Finanzierungskonzept fehlt.“ Es gehe nicht darum, den Schulbesuch vor Ort zu ersetzen, sondern mit einem zusätzlichen Angebot zu flankieren. „Schülerinnen und Schüler haben auch dann ein Recht auf Bildung, wenn sie krank sind oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können“, sagte Katharina Swinka, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz.
Christiane Gotte, Vorsitzende des Bundeselternrates, beklagte, dass es während der Pandemie nicht nur an technischer Ausstattung gefehlt habe. „Es waren auch keine pädagogischen Mindeststandards für den Distanzunterricht festgelegt. Somit konnte in Deutschland kein flächendeckend qualitativ hochwertiger Distanzunterricht stattfinden.“ Ziel müsse es sein, Defizite gar nicht erst entstehen zu lassen. „Dazu kann ein Recht auf digitale Bildung unbedingt beitragen, in dem Teilhabe im Vorfeld sichergestellt wird, wo Präsenz nicht möglich ist, nach der Pandemie zum Beispiel durch digitale Beschulung bei Unterrichtsausfällen und Krankheit.“
Ein vom Bitkom in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Sozietät Redeker Sellner Dahs kam zu dem Ergebnis, dass für ein Recht auf digitale Bildung weder Grundgesetz noch Landesverfassungen geändert werden müssten. Die Vorgaben des Grundgesetzes stünden dem neuen Anspruch nicht entgegen, sofern der Grundsatz des Präsenzunterrichts nicht infrage gestellt, sondern ergänzt werde. Auch das Bundesverfassungsgericht habe im Kontext der Pandemie-Schutzmaßnahmen so argumentiert und ein Recht auf digitale Bildung befürwortet. „Aber außerhalb der Pandemiesituation gibt es das Recht bislang nicht“, sagte Gutachter Cornelius Böllhoff.
Die drei Organisationen sprachen sich einhellig dafür aus, die Umsetzung des Digitalpakts Schule zu vereinfachen. Schulen und Schulträger scheiterten oft an den bürokratischen Hürden, vor allem an der geforderten Erstellung von komplizierten Medienplänen. Rund drei Jahre nach dem Start des Programmes für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen sind nur rund 1,2 von mittlerweile 6,5 Milliarden Euro abgeflossen.
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