Rechtsstreit um Social-Media-Verordnung: Trump-Regierung fordert Klageabweisung
Anfang Juni hatte US-Präsident Donald Trump eine Verfügung unterzeichnet, nach der Social-Media-Dienste stärker reglementiert werden sollen. Das Center for Democracy and Technology (CDT), eine unter anderem von Facebook, Google und Twitter finanzierte Lobbyorganisation, hatte daraufhin Klage gegen die Verfügung eingereicht. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat die Trump-Regierung jetzt bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Klageabweisung gestellt.
Mit der Verfügung soll der Teil eines US-Gesetztes ausgehebelt werden, der Social-Media-Dienste davor schützt, für die Beiträge ihrer Nutzerinnen und Nutzer haftbar zu sein. Nur einen Tag vor Unterzeichnung hatte Twitter erstmals einen Tweet des US-Präsidenten mit einer Faktenprüfung versehen. Das CDT argumentiert, die Klage verletze die verfassungsmäßigen Rechte der US-amerikanischen Social-Media-Dienste. Außerdem würde es die freie Meinungsäußerung der Nutzerinnen und Nutzer einschränken.
Das Trump-Lager wiederum fordert die Abweisung der Klage, da die Verfügung ausschließlich die Behörden der USA betreffe. „Sie weist Exekutivbeamte an, Schritte zu unternehmen, die verschiedene Behörden dazu veranlassen könnten, […] Behauptungen zu prüfen, nach denen große Online-Plattformen in sozialen Medien bei der Moderation von Inhalten politische Voreingenommenheit gezeigt haben“, zitiert Reuters aus dem Antrag auf Klageabweisung.
Trump-Verfügung wird von Rechtsexperten und Bürgerrechtlern kritisiert
Schon nachdem Trump die Social-Media-Verordnung unterzeichnet hatte, hagelte es Kritik. „Sie steht im Widerspruch zu 25 Jahren gerichtlicher Präzedenzfälle, die in fast allen Bezirksgerichten auf Bundesebene bestanden haben“, erklärte beispielsweise die US-amerikanische Juraprofessorin Kate Klonick. Die digitale Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation monierte in einem Statement, dass die Verordnung klar als Vergeltungsmaßnahme gegen Twitter konzipiert sei.
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