Soloselbstständige: EU-Kommission vereinfacht Tarifverhandlungen

Für bestimmte Soloselbstständige werden Tarifverhandlungen einfacher. (Bild: Shutterstock/Mangpor2004)
Bestimmte Soloselbstständige können künftig einfacher Tarifverträge aushandeln. Selbstständige gelten als Unternehmen und können deswegen in Konflikt mit EU-Wettbewerbsrecht geraten, wenn sie gemeinsam über ihre Gebühren oder andere Geschäftsbedingungen verhandeln, wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte. „Daher sind Selbstständige oft unsicher, ob sie sich zu Tarifverhandlungen zusammenschließen dürfen“, hieß es.
In neuen Leitlinien wird nun der Rahmen für entsprechende Verhandlungen klargestellt. Das Wettbewerbsrecht findet demnach keine Anwendung mehr auf Soloselbstständige, die sich in „einer vergleichbaren Situation wie Arbeitnehmer befinden“. Dazu gehörten solche, die ihre Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend für ein Unternehmen erbringen, Seite an Seite mit Arbeitnehmern arbeiten oder ihre Dienstleistungen für oder über eine digitale Arbeitsplattform erbringen.
Zu digitalen Arbeitsplattformen zählen beispielsweise Lieferdienste wie Gorillas und Lieferando oder Fahrdienstleister wie Uber.
Zudem teilte die Brüsseler Behörde mit: „Die Kommission wird die EU-Wettbewerbsvorschriften nicht gegenüber Tarifverträgen durchsetzen, die von Soloselbstständigen in einer schwachen Verhandlungsposition ausgehandelt wurden.“ Eine schwache Position sei beispielsweise gegeben, wenn Soloselbstständige mit wirtschaftlich stärkeren Unternehmen oder nach nationalem oder EU-Recht Tarifverhandlungen führten.
Was den Angaben der Kommission zufolge jedoch in der Regel gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoße, seien Vereinbarungen etwa zu Preisen, die Verbraucher für eine Dienstleistung zahlen sollen.
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