
Spotify ist ein beliebter Musikstreaminganbieter. (Foto: Nikkimeel/Shutterstock)
In vielen Bereichen sind Verbraucher aktuell von Preiserhöhungen betroffen. Das geht von den Spritpreisen über Lebensmittel bis hin zur Playstation 5, deren Preis Sony erst kürzlich fast weltweit angehoben hatte. Auch der Musikstreamingdienst Spotify drehte an der Preisschraube und begründete dies mit steigenden Kosten. Möglich war dies aufgrund einer vertraglich verankerten Klausel.
Gegen diese Klausel klagte jetzt jedoch der Verbraucherzentrale-Bundesverband und bekam vom Landgericht Berlin recht. Das Gericht entschied, dass die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen unzulässig ist.
Spotify sieht sich weiter im Recht
In den Nutzungsbedingungen steht, dass Spotify es sich vorbehält, die Preise zu erhöhen, um gestiegenen Gesamtkosten auszugleichen. Dazu zählen laut den Bedingungen Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Die Klausel sieht dabei jedoch nicht vor, dass es auch zu einer Preissenkung kommt, sollten diese Kosten sinken.
Das ist nach Auffassung des Landgerichts nicht zulässig. Demnach müssen Kostensenkungen in gleichem Maßstab berücksichtigt werden wie Kostenerhöhungen. Spotifys Argument, dass die Kosten auf dem Streamingmarkt ohnehin nur steigen würden, ist laut Gericht nicht haltbar.
Darüber hinaus wies das Landgericht auch darauf hin, dass das Recht, jederzeit den Vertrag kündigen zu können, den entstandenen Nachteil durch die Klausel nicht ausgleiche. Das schwedische Unternehmen sieht sich jedoch weiter im Recht und hat Berufung gegen das Urteil des Berliner Landgerichts eingelegt. Das letzte Wort in diesem Fall ist also noch nicht gesprochen.