Der Bundesrat hat verhindert, dass Telekommunikationsunternehmen künftig Daten mit Ermittlungsbehörden teilen müssen. Damit sind die sogenannten Staatstrojaner vorerst vom Tisch. Die ehemalige Bundesregierung hatte eine Verordnung vorgeschlagen, die für entsprechende Unternehmen Mitwirkungspflichten bei der Strafverfolgung vorgesehen hatte. Dieser Vorschlag erhielt vom Bundesrat keine Zustimmung.
Messenger-Daten sollten für Ermittlung genutzt werden
Ziel des Vorschlags war, Ermittler:innen Zugriff auf digitale Kommunikation zu gewähren. Dafür hätte eine spezielle Software auf die Endgeräte der verdächtigen Person gespielt werden müssen – und dabei hätten die Telekommunikationsunternehmen mithelfen müssen.
Der Vorschlag stammte noch von der Großen Koalition, konkret vom ehemaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU). Von zivilgesellschaftlichen Organisationen und IT-Expert:innen gab es massive Kritik.
Ampel sieht Überwachung kritischer
Die Ampel-Parteien haben dagegen im Koalitionsvertrag festgehalten, der Staat werde keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten und die Schwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware hoch ansetzen. Es ist also nicht zu erwarten, dass die neue Regierung einen weiteren Versuch unternimmt, das Gesetz durchzubringen.