
Abenteuerliche Starlink-Konstruktion. (Foto: California Highway Patrol Officer T. Caton)
In Deutschland nennt man diesen Verkehrsdelikt wohl „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“. Einem Beamten der California Highway Patrol fiel am letzten Freitag ein Fahrzeug auf, dass sich optisch ein wenig von den anderen Autos abhob. Auf der Motorhaube des Gefährts war eine Satellitenschüssel befestigt. Officer Caton entschied sich, den Fahrer auf den Seitenstreifen zu beordern.
Wie CNBC berichtet, erklärte der Officer des Antelope Valley dem Fahrer, dass er ihn wegen der möglichen Sichtbehinderung auf seiner Motorhaube angehalten habe und ob ihm diese Konstruktion beim Fahren nicht die Sicht auf die Straße versperren würde. Die trockene Antwort des Betroffenen: „Nur wenn ich rechts abbiege.“
Bei der Antenne auf der Motorhaube handelt es sich um eine Starlink-Antenne von Elon Musks Raumfahrt-Unternehmen SpaceX. Der Fahrer sagte der Highway-Polizei, dass er die Antenne nutze, um WLAN in seinem Toyota Prius zu haben, da er aus dem Auto heraus arbeiten würde.
Ein bisschen Geduld braucht es noch
SpaceX führte den Dienst erstmals im Oktober 2020 mit einem Betaprogramm für ausgewählte Verbraucher und für einen monatlichen Preis von 99 US-Dollar ein. Das versandte „Starlink-Kit“ umfasst dabei vier wesentliche Teile. Zum einen das Endgerät, also die Antenne, und dazu noch eine Stativhalterung sowie einen WLAN-Router und ein Netzteil. Das Unternehmen beantragte im vergangenen Jahr bereits die behördliche Genehmigung, das System auch bei Flugzeugen und anderen großen beweglichen Fahrzeugen wie Schiffen oder Lastwagen zu testen. Hier ist allerdings davon auszugehen, dass die Satellitenschüssel anders aussehen wird, als die, die für das Dach eines Hauses bestimmt ist.
Der Fahrer des angehaltenen Pkws konnte es wohl nicht abwarten, bis es Starlink-Antennen auch für Fahrzeuge gibt und nahm die Montage selbst in die Hand. SpaceX bietet gegen einen Aufpreis übrigens auch Befestigungsmöglichkeiten auf dem Dach an – allerdings nur für Häuser und nicht für Autos. Schade.
„In Deutschland nennt man diesen Verkehrsdelikt wohl „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.“
Nein. Einfach nein.