Firmenanteile können für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Benefit sein – gerade, wenn das Gehalt unter dem Branchendurchschnitt liegt. Vor allem Startups würden gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um Fachkräfte anzuwerben. Bisher scheiterten sie damit aber häufig an Bürokratiehürden und am deutschen Steuerrecht.
Steuerlast für Anteile wird angepasst
Aktuell müssen Anteile aus Mitarbeiterbeteiligungen schon bei Zuteilung versteuert werden. Das macht das Modell der sogenannten Employee Stock Options Plans nicht sehr attraktiv. Der Bundesverband Deutsche Startups hat sich deshalb schon länger für eine Gesetzesänderung stark gemacht. Wie das Handelsblatt nun in Erfahrung gebracht haben will, zeichnet sich eine Einigung zwischen Bundesfinanzministerium (SPD) und Wirtschaftsministerium (CDU) ab. Die Koalitionspartner hätten sich „in wichtigen Punkten bereits weitgehend angenähert“, heißt es. Eine offizielle Bestätigung gibt es indes noch nicht.
Ein zentraler Punkt der Neuerungen ist dabei die Steuerlast der Mitarbeiterbeteiligungen. Sie soll nach Informationen des Handelsblatt erst dann anfallen, wenn Angestellte ihre Anteile am Startup verkaufen und wirklich Gewinn entsteht. Wie bei Aktiengesellschaften soll auf den Wertzuwachs dann eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig werden. Erlöse sollen dann auf fünf Jahre verteilt ans Finanzamt gezahlt werden können.
Endgültig geklärt sind allerdings noch nicht alle Aspekte. So gelte es, sicherzustellen, dass aus den Neuerungen kein „Steuersparmodell für Gründer“ werde, bei dem das Geld vor dem Börsengang oder einem Exit ins Ausland geschafft würde.
Bundesverband Deutsche Startups zufrieden mit Neuerungen
Christian Miele, Vorsitzender des Bundesverbands Deutsche Startups, zeigt sich zufrieden mit der Entwicklung. Mit einer finalen Lösung rechne er noch für das kommende Jahr und damit die aktuelle Legislaturperiode. Miele begrüße, dass die Politik inzwischen verstanden habe, dass wettbewerbsfähige Programme für Startups notwendig seien.
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