Steuererklärung in Zeiten der Krise: Wie sich das Homeoffice auszahlt
Stichwort abgetrennt: Ab wann von einem Arbeitszimmer gesprochen werden darf
Mehrere Studien haben bereits belegt, dass sich das Arbeiten im Bett oder auf dem Sofa negativ auf die Schlafqualität und das psychische Empfinden auswirkt. Egal, ob es nur mal kurz die Mails sind: Der Job gehört an den Schreibtisch.
Die Bestimmungen des Finanzamts gehen noch einen Schritt weiter und sehen einen Arbeitsbereich erst als solchen an, wenn es sich um einen abgesonderten Wohnbereich handelt. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat 2016 entschieden, dass lediglich voll genutzte Arbeitsräume als solche geltend gemacht werden dürfen. Das bedeutet, dass Ecken im Wohnzimmer oder anderen Räumen der Wohnung genauso wie Durchgangszimmer nicht als volle Arbeitszimmer angesehen werden. Es dürfen sich lediglich Möbel und Materialien im Raum befinden, die der dienstlichen Beschäftigung dienen.
Ausnahmezustand führt zu Sonderregelung: Das häusliche Büro ist von der Steuer absetzbar
Wenn sich der Job in die eigenen vier Wände verlegt, bringt das verschiedenste Vor- und Nachteile mit sich. Wegfallende Arbeitswege schaffen viel neu gewonnene Zeit, die durch lauernde Störfaktoren zu Hause jedoch kaum etwas bringt. Zeitdiebe sind Grund genug dafür, ein Zimmer in der Wohnung freizuräumen, sodass sich der Arbeitnehmer von häuslicher Ablenkung abschotten kann. Mit diesem Vorhaben sind allerdings Kosten verbunden, die je nach Ausgangssituation schnell in die Höhe schießen können.
Doch Rettung naht und das ausgerechnet von der diesjährigen Steuererklärung. Die besagt nämlich, dass in der jetzigen Ausnahmesituation pro Jahr bis zu 1.250 Euro für das Homeoffice geltend gemacht werden können. Dieser Betrag gilt pro Person, darf nicht überschritten werden und berechnet sich aus der Größe des Arbeitszimmers sowie den anteiligen Nebenkosten. Sollte der Raum 20 Prozent der Gesamtfläche der Wohnung einnehmen, kann somit ein Fünftel der Miete angerechnet werden. Gleiches gilt für Strom, Heizung und andere typische Nebenkosten.
Da Arbeitnehmer momentan gezwungen sind, im häuslichen Büro zu arbeiten und darum keine anderen Möglichkeiten haben, tritt diese sonst nicht vorhandene Regelung in Kraft. Paare oder Wohngemeinschaften können sich hier jeweils einzeln einen Betrag bis maximal 1.250 Euro anrechnen lassen, weshalb sie unbedingt alle selbst getragenen Kosten separat nennen sollten. Selbstständige können ihre Angaben dazu unbeschränkt listen. Lediglich die Versorgung mit Nahrung und Getränken obliegt allen Beschäftigten alleine.
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Kaffee, Drucker und Co: Was kann noch geltend gemacht werden?
Fällt der Begriff Arbeitsplatz, drehen sich die Gedanken an erster Stelle um einen Schreibtisch, eine Lampe und einen Bürostuhl. Schnell wird aber klar, dass auch andere Materialien und Arbeitsgeräte ebenso wichtig sind und gegebenenfalls noch besorgt werden müssen. Denn was wäre beispielsweise ein Tag ohne die geliebte Kaffeemaschine? Zudem wird spätestens für die erste Unterschrift ein Drucker und Scanner benötigt. Vielleicht wächst in einem der Wunsch, im Arbeitszimmer Gardinen, Tapeten, Lampen oder den Teppich auszuwechseln, um mit einer professionelleren Performance in Video-Calls zu glänzen. All diese Anschaffungen sollten definitiv genannt werden, denn das Finanzamt erstattet die hierfür aufgewandten Kosten in voller Höhe.
Auch die Gebühren für Telefon und Internet sowie Kosten für kleinere Büroartikel wie Stifte oder Planer können sich rentieren. Sobald das eigene Handy oder Internet für dienstliche Zwecke genutzt wird, können die vollen Monatsbeiträge als Werbekosten abgesetzt werden. Diesbezüglich kann sich der Antragssteller entscheiden, ob er die vorgegebene Pauschale wählt oder für jeden Monat individuell einzelne Angaben und Nachweise einreicht. All diese Posten können noch zusätzlich erstattet werden und sind nicht in die bereits genannten 1.250 Euro für das Heimbüro mit einberechnet.
Fazit: Lukrative Einrichtung des Traumbüros in den eigenen 4 Wänden
Tatsächlich können sich einige Arbeitnehmer in diesem Jahr auf die Anträge vom Finanzamt freuen. Denn für viele dürften sie rentabler werden als in den Jahren zuvor. Grund dafür sind die neuen Regelungen zum Homeoffice.
Neben Kosten für Schreibtisch, Bürostuhl und Tischlampe können auch alle finanziellen Aufwände geltend gemacht werden, die in irgendeiner Weise mit der täglichen Arbeit zu tun haben. Selbst Aufwände für Renovierungsarbeiten, Internet und Telefon sowie die anteilsmäßige Miete und Nebenkosten werden erstattet. Diese Erkenntnisse zahlen sich gleich doppelt aus: Arbeitnehmer können sich schließlich ihr Traumbüro in den eigenen vier Wänden einrichten und bekommen einen Großteil der Kosten auch noch zurück. Da lohnt sich die Steuererklärung mehr denn je.