Anzeige
Anzeige
Ratgeber

Steuererklärung in Zeiten der Krise: Wie sich das Homeoffice auszahlt

In Zeiten der Corona-Pandemie führte kaum ein Weg daran vorbei: das Homeoffice. Welche steuerlichen Vorteile das Office zu Hause mit sich bringt, verrät unser Gastautor.

Von Philipp Hamm
4 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Die Steuerklärung könnte durch das Homeoffice interessant werden. (Foto: Shutterstock)

Das Verständnis von Arbeit und Produktivität befindet sich seit Beginn der Digitalisierung in einem stetigen Wandel, der den Wertvorstellungen insbesondere junger Arbeitnehmer sehr entgegenkommt. Der Wunsch nach einer Work-Life-Balance, Remote-Arbeit und einem flexiblen Alltag bestimmt die neuen Arbeitsstrukturen. Mit der Corona-Pandemie als Antrieb wurde aus New Work schnell das New Normal. Arbeitnehmer erledigen ihren Job – soweit es geht – nur noch von zu Hause aus und bekommen damit Eigenbestimmung und Vertrauen ihres Arbeitgebers geschenkt. Gleichzeitig verschwimmen jedoch die Grenzen zwischen der Couch, dem Schlafzimmer und dem Büro in den eigenen vier Wänden, weshalb sich viele Beschäftigte sehnlichst einen heimischen Arbeitsplatz wünschen. So soll wenigstens etwas Ordnung in das neu gewonnene Chaos gebracht werden. Dieses Vorhaben ist allerdings mit hohen Kosten verbunden, was oft erst einmal abschreckt. Doch genau dieser finanzielle Aufwand zahlt sich jetzt aus.

Stichwort abgetrennt: Ab wann von einem Arbeitszimmer gesprochen werden darf

Mehrere Studien haben bereits belegt, dass sich das Arbeiten im Bett oder auf dem Sofa negativ auf die Schlafqualität und das psychische Empfinden auswirkt. Egal, ob es nur mal kurz die Mails sind: Der Job gehört an den Schreibtisch.

Anzeige
Anzeige

Die Bestimmungen des Finanzamts gehen noch einen Schritt weiter und sehen einen Arbeitsbereich erst als solchen an, wenn es sich um einen abgesonderten Wohnbereich handelt. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat 2016 entschieden, dass lediglich voll genutzte Arbeitsräume als solche geltend gemacht werden dürfen. Das bedeutet, dass Ecken im Wohnzimmer oder anderen Räumen der Wohnung genauso wie Durchgangszimmer nicht als volle Arbeitszimmer angesehen werden. Es dürfen sich lediglich Möbel und Materialien im Raum befinden, die der dienstlichen Beschäftigung dienen.

Ausnahmezustand führt zu Sonderregelung: Das häusliche Büro ist von der Steuer absetzbar

Wenn sich der Job in die eigenen vier Wände verlegt, bringt das verschiedenste Vor- und Nachteile mit sich. Wegfallende Arbeitswege schaffen viel neu gewonnene Zeit, die durch lauernde Störfaktoren zu Hause jedoch kaum etwas bringt. Zeitdiebe sind Grund genug dafür, ein Zimmer in der Wohnung freizuräumen, sodass sich der Arbeitnehmer von häuslicher Ablenkung abschotten kann. Mit diesem Vorhaben sind allerdings Kosten verbunden, die je nach Ausgangssituation schnell in die Höhe schießen können.

Anzeige
Anzeige

Doch Rettung naht und das ausgerechnet von der diesjährigen Steuererklärung. Die besagt nämlich, dass in der jetzigen Ausnahmesituation pro Jahr bis zu 1.250 Euro für das Homeoffice geltend gemacht werden können. Dieser Betrag gilt pro Person, darf nicht überschritten werden und berechnet sich aus der Größe des Arbeitszimmers sowie den anteiligen Nebenkosten. Sollte der Raum 20 Prozent der Gesamtfläche der Wohnung einnehmen, kann somit ein Fünftel der Miete angerechnet werden. Gleiches gilt für Strom, Heizung und andere typische Nebenkosten.

Anzeige
Anzeige

Da Arbeitnehmer momentan gezwungen sind, im häuslichen Büro zu arbeiten und darum keine anderen Möglichkeiten haben, tritt diese sonst nicht vorhandene Regelung in Kraft. Paare oder Wohngemeinschaften können sich hier jeweils einzeln einen Betrag bis maximal 1.250 Euro anrechnen lassen, weshalb sie unbedingt alle selbst getragenen Kosten separat nennen sollten. Selbstständige können ihre Angaben dazu unbeschränkt listen. Lediglich die Versorgung mit Nahrung und Getränken obliegt allen Beschäftigten alleine.

Ebenfalls interessant: Was die Umsatzsteuerreform für Onlinehändler und Unternehmen bedeutet

Anzeige
Anzeige

Kaffee, Drucker und Co: Was kann noch geltend gemacht werden?

Fällt der Begriff Arbeitsplatz, drehen sich die Gedanken an erster Stelle um einen Schreibtisch, eine Lampe und einen Bürostuhl. Schnell wird aber klar, dass auch andere Materialien und Arbeitsgeräte ebenso wichtig sind und gegebenenfalls noch besorgt werden müssen. Denn was wäre beispielsweise ein Tag ohne die geliebte Kaffeemaschine? Zudem wird spätestens für die erste Unterschrift ein Drucker und Scanner benötigt. Vielleicht wächst in einem der Wunsch, im Arbeitszimmer Gardinen, Tapeten, Lampen oder den Teppich auszuwechseln, um mit einer professionelleren Performance in Video-Calls zu glänzen. All diese Anschaffungen sollten definitiv genannt werden, denn das Finanzamt erstattet die hierfür aufgewandten Kosten in voller Höhe.

Auch die Gebühren für Telefon und Internet sowie Kosten für kleinere Büroartikel wie Stifte oder Planer können sich rentieren. Sobald das eigene Handy oder Internet für dienstliche Zwecke genutzt wird, können die vollen Monatsbeiträge als Werbekosten abgesetzt werden. Diesbezüglich kann sich der Antragssteller entscheiden, ob er die vorgegebene Pauschale wählt oder für jeden Monat individuell einzelne Angaben und Nachweise einreicht. All diese Posten können noch zusätzlich erstattet werden und sind nicht in die bereits genannten 1.250 Euro für das Heimbüro mit einberechnet.

Fazit: Lukrative Einrichtung des Traumbüros in den eigenen 4 Wänden

Tatsächlich können sich einige Arbeitnehmer in diesem Jahr auf die Anträge vom Finanzamt freuen. Denn für viele dürften sie rentabler werden als in den Jahren zuvor. Grund dafür sind die neuen Regelungen zum Homeoffice.

Anzeige
Anzeige

Neben Kosten für Schreibtisch, Bürostuhl und Tischlampe können auch alle finanziellen Aufwände geltend gemacht werden, die in irgendeiner Weise mit der täglichen Arbeit zu tun haben. Selbst Aufwände für Renovierungsarbeiten, Internet und Telefon sowie die anteilsmäßige Miete und Nebenkosten werden erstattet. Diese Erkenntnisse zahlen sich gleich doppelt aus: Arbeitnehmer können sich schließlich ihr Traumbüro in den eigenen vier Wänden einrichten und bekommen einen Großteil der Kosten auch noch zurück. Da lohnt sich die Steuererklärung mehr denn je.

Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige