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Steuerklassen 3 und 5: Was ändern die Reformpläne der Ampel?

Die Steuerklassen 3 und 5 waren bisher vor allem für Paare gedacht, die einen besonders großen Einkommensunterschied haben. Jetzt sollen sie abgeschafft werden – was dahintersteckt und wie es mit dem Ehegattensplitting weitergehen soll.

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Die Ampelkoalition will Änderungen im Steuersystem voranbringen. Wem nützt das? (Foto: chayanuphol/Shutterstock)

Das Steuerklassen-System soll reformiert werden – darauf hatten sich SPD, Grüne und die FDP schon im Koalitionsvertrag geeinigt. Dort heißt es: „Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft“.

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In der Realität war davon bislang nichts zu sehen. Jetzt scheint es allerdings voranzugehen: Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem RND bestätigte, arbeite man derzeit daran, die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele umzusetzen. Aber was bedeutet das eigentlich konkret?

Geplante Steuerreform: Was ist das Problem mit den Steuerklassen 3 und 5?

Wer verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist, landet nach dem Besuch auf dem Standesamt normalerweise automatisch in Steuerklasse 4. Paare mit hohem Einkommensunterschied konnten bislang aber auch einen Antrag beim Finanzamt stellen, in die Steuerklassen 3 und 5 aufgenommen zu werden.

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In Steuerklasse 5 landete dann die Person, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielte, Steuerklasse 3 bot Platz für den oder die Hauptverdienerin. Die Idee dahinter: Paare in den Steuerklassen 3 und 5 profitieren vom sogenannten Ehegattensplitting, also dem gemeinsamen Versteuern des Gesamteinkommens.

Der hauptverdienende Part in Steuerklasse 3 zahlt durch die Verrechnung deutlich weniger Einkommenssteuern, als er eigentlich abführen müsste; der weniger einkommensstarke Part in Steuerklasse 5 zahlt dafür allerdings mehr Lohnsteuern, als bei einer separaten Versteuerung des niedrigen Einkommens eigentlich fällig würden.

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Und genau da liegt der größte Kritikpunkt am Konzept der Steuerklassen-Kombi: Zwar bleibt vom Gesamteinkommen eines Paares am Ende mehr übrig, die Person, die ohnehin schon weniger verdient, muss von ihrem geringen Einkommen aber einen deutlich größeren Teil abgeben, als wenn sie einzeln besteuert würde.

Reform im Steuersystem: Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?

Auch wenn die Steuerklassen 3 und 5 aber bald der Vergangenheit angehören sollen, wird das Konzept des Ehegattensplittings nicht vollkommen abgeschafft. Denn auch in Steuerklasse 4, die weiterhin für Paare gelten soll, gibt es seit 2010 die Möglichkeit, unterschiedlich hohe Einkommen im Rahmen einer „Zusammenveranlagung“ miteinander zu verrechnen.

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In Steuerklasse 4 greift dafür das sogenannte Faktorverfahren, das im Koalitionsvertrag als „einfach und unbürokratisch anwendbar“ beworben wird – immerhin fallen für den Staat die Anträge für zwei Steuerklassen weg. Das Faktorverfahren soll für mehr Fairness bei der Verteilung der Steuerlast sorgen.

Der Ablauf funktioniert wie folgt: Das Finanzamt berechnet anhand der voraussichtlichen Jahres-Bruttoarbeitslöhne beider Partner:innen die nach Splittingtarif anfallende Einkommensteuer. Die wird dann ins Verhältnis zur gemeinsam zu zahlenden Lohnsteuer gesetzt. Der daraus berechnete Faktor, der immer kleiner als Eins ist, wird von jedem Teil der Partnerschaft auf die individuelle Lohnsteuer angewendet, die regulär nach den Kriterien der Steuerklasse 4 anfallen würde. Konkret bedeutet das: Beide Personen in der Partnerschaft zahlen etwas weniger Lohnsteuer – dafür zahlt nicht mehr eine Person deutlich mehr und die andere deutlich weniger.

Soweit die Theorie – wann die Steuerklassen 3 und 5 tatsächlich wegfallen, ist bisher noch unklar, einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es auch noch nicht.

10 beliebte Alternativen zur Gehaltserhöhung Quelle: Foto: dpa
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