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Steuerrecht: Freibeträge lassen sich jetzt auch online eintragen

Werbungskostenfreibeträge mussten beim Finanzamt bisher schriftlich auf Papier beantragt werden. Das ist jetzt anders: Erstmalig können die Anträge dem Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden.

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(Foto: Younes Stiller Kraske / Shutterstock)

Viele Arbeitnehmer können Freibeträge beim Finanzamt beantragen, damit ihr Arbeitgeber mit jeder Abrechnung weniger Lohn- oder Einkommensteuer für sie zahlt. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer mit langen Wegen zur Arbeit. Der für den Antrag bisher nötige Brief ans Finanzamt ist jetzt nicht mehr erforderlich: Die Antragstellung kann nun auch elektronisch erfolgen.

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„Erstmalig können Anträge oder Mitteilungen von Arbeitnehmern an das Finanzamt bundesweit über das Online-Portal ‚Mein Elster‘ gestellt werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Monatliche Steuerlast mindern

Freibeträge, zum Beispiel für hohe Werbungskosten, wirken sich auf die monatliche Lohnsteuer aus. Sie wird so bereits mit dem monatlichen Gehalt gemindert. Der Arbeitnehmer muss also nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auf eine mögliche Steuererstattung warten.

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Verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zudem ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Auch hierfür entfallen nun das Ausdrucken des Antrags und der Weg zur Post. Statt auf Papier können Anträge auf Steuerklassenwechsel, Lohnsteuer-Ermäßigung, die Erklärung zum dauernden Getrenntleben oder zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft elektronisch gesendet werden.

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Steuerzahler sollten Benutzerkonto anlegen

„Wer einen digitalen Antrag an sein Finanzamt stellen möchte, sollte sich bei ‚Mein Elster‘ einmalig registrieren und ein Benutzerkonto anlegen“, empfiehlt Karbe-Geßler. Nach dem Registrierungsvorgang, der etwa eine Woche dauert, kann jeder Arbeitnehmer bequem von zu Hause aus an das zuständige Finanzamt Anträge und Mitteilungen übermitteln. dpa

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