News
Steuerrecht: Freibeträge lassen sich jetzt auch online eintragen

(Foto: Younes Stiller Kraske / Shutterstock)
Viele Arbeitnehmer können Freibeträge beim Finanzamt beantragen, damit ihr Arbeitgeber mit jeder Abrechnung weniger Lohn- oder Einkommensteuer für sie zahlt. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer mit langen Wegen zur Arbeit. Der für den Antrag bisher nötige Brief ans Finanzamt ist jetzt nicht mehr erforderlich: Die Antragstellung kann nun auch elektronisch erfolgen.
Empfehlungen der Redaktion
„Erstmalig können Anträge oder Mitteilungen von Arbeitnehmern an das Finanzamt bundesweit über das Online-Portal ‚Mein Elster‘ gestellt werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Freibeträge, zum Beispiel für hohe Werbungskosten, wirken sich auf die monatliche Lohnsteuer aus. Sie wird so bereits mit dem monatlichen Gehalt gemindert. Der Arbeitnehmer muss also nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auf eine mögliche Steuererstattung warten.
Verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zudem ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Auch hierfür entfallen nun das Ausdrucken des Antrags und der Weg zur Post. Statt auf Papier können Anträge auf Steuerklassenwechsel, Lohnsteuer-Ermäßigung, die Erklärung zum dauernden Getrenntleben oder zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft elektronisch gesendet werden.
„Wer einen digitalen Antrag an sein Finanzamt stellen möchte, sollte sich bei ‚Mein Elster‘ einmalig registrieren und ein Benutzerkonto anlegen“, empfiehlt Karbe-Geßler. Nach dem Registrierungsvorgang, der etwa eine Woche dauert, kann jeder Arbeitnehmer bequem von zu Hause aus an das zuständige Finanzamt Anträge und Mitteilungen übermitteln. dpa
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team