- E-Privacy-Richtlinien auf EU-Ebene schaffen ein Ungleichgewicht zugunsten von Digitalkonzernen. Wie wollen Sie den Datenschutz und Privatsphäre bei Onlinewerbung sicherstellen?
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- Die Grünen
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- Wie lässt sich Datenschutz gewährleisten, ohne dabei Innovationen zu bremsen?
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- Sollte Datenschutz eine Kompetenz des Bundes sein?
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Analyse
t3n-Wahlcheck: Die Pläne der Parteien zu Datensicherheit und Datenschutz

E-Privacy-Richtlinien auf EU-Ebene schaffen ein Ungleichgewicht zugunsten von Digitalkonzernen. Wie wollen Sie den Datenschutz und Privatsphäre bei Onlinewerbung sicherstellen?
Die E-Privacy-Verordnung ist auf europäischer Ebene gerade in Verhandlung. Wir wollen die innovative Datennutzung, den Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern und den Datenschutz sowie die Vertraulichkeit der Kommunikation in dem gesteckten Regelungsrahmen in einen gerechten Ausgleich bringen. Die Details sind aktuell Gegenstand der laufenden Trilogverhandlungen.
Wir wollen die informationelle Selbstbestimmung erleichtern, zum Beispiel durch technische Gestaltung (privacy by design and default) oder die Möglichkeit, Assistenz-Systeme (Personal Information Management Systems; PIMS) zu nutzen. Personenbezogene Daten sind heute ein Wirtschaftsgut. Deshalb sollte die informationelle Selbstbestimmung auch im AGB-Recht gestärkt werden. Wir brauchen eine faire und funktionierende Datenwirtschaftsordnung. Selbstbestimmung über die eigenen Daten ist Grundlage dafür.
Dem Datenschutz kommt in der digitalen Welt eine Schlüsselrolle zu. Er sichert Grundrechte, schützt die Menschenwürde und bietet Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit. Der Vorschlag der portugiesischen Ratspräsidentschaft zur „E-Privacy-Verordnung“ ist enttäuschend. Wir werden uns gemeinsam mit dem Europäischen Parlament während der Trilogverhandlungen mit aller Klarheit und Kraft für ein deutlich stärkeres Datenschutzniveau stark machen und für erhebliche Nachbesserungen an der Verordnung sorgen, um mühsam erkämpfte Schutzstandards zu verteidigen und auszubauen.
Privatheit und Datenschutz schaffen Vertrauen und sichern individuelle und kollektive Freiheitsräume. Wir haben mit der DSGVO ein starkes europäisches Datenschutzgesetz, das wir in seiner Durchsetzung stärken wollen. Wir brauchen daher gut ausgestattete, effektiv arbeitende Datenschutzaufsichtsbehörden.
Datenschutz und Datenschatz sind keine Gegensätze für uns, im Gegenteil: Wir wollen bei des modern und auf Höhe der Zeit denken. Noch wird das Potenzial von Daten nicht ausreichend ausgeschöpft – ob im Gesundheitsbereich, bei der Mobilität oder in der Verwaltung. Damit Daten wirklich zum Treiber für Innovation werden, müssen Dateninfrastrukturen leistungsfähiger, die Datennutzung umfassender und der Datenaustausch intensiver werden. Dabei sind Datensicherheit und Datenschutz Grundpfeiler zur Sicherung von Vertrauen in digitale Lösungen. Datenschutz ist allerdings kein „Super-Grundrecht“. Eine übertriebene Auslegung von Datenschutzanforderungen darf nicht dazu führen, Innovationen zu hemmen und Verfahren bürokratisch zu verlangsamen.
Wir fordern eine Datenpolitik, die den Prinzipien von Selbstbestimmung über die eigenen Daten und Wettbewerb dient sowie Innovationen ermöglicht. Für einen echten Wettbewerb brauchen die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungsfreiheit. Diese setzt voraus, dass sie ihre Daten leicht zu anderen Anbieterinnen und Anbietern mitnehmen können (Datenportabilität). Mittelfristig wollen wir – wie im Telefonnetz – eine Interoperabilität zwischen Diensten verschiedener Anbieter (zum Beispiel sozialer Netzwerke) erreichen und die Anbieterinnen dazu verpflichten, die notwendigen Schnittstellen bereitzuhalten. Wir wollen einen EU-weiten Rechtsrahmen für nichtpersonenbezogene Daten schaffen.
Ein effektiver und moderner Datenschutz schützt die Menschenwürde und nimmt verstärkt auch die Gesellschaft in Gänze in den Blick, um die Abwehr auch überindividueller Risiken kollektiv zu gestalten. Wir Grüne setzen Anreize für guten Datenschutz und beste IT-Sicherheit, wollen innovative, technische Ansätze zum effektiven Schutz der Privatsphäre ausbauen und Auditierungen und europäisch einheitliche Zertifizierungen vorantreiben. Vor allem KMU sollen sehr viel stärker durch ein dezentrales und unabhängiges IT-Beratungsnetzwerk unterstützt werden.
Wir brauchen einen starken europäischen Datenschutz. Um Innovationshemmnisse zu vermeiden sollte dieser möglichst bürokratiearm ausgestaltet sein und erwünschte Datenverarbeitungen (wie zum Beispiel Gesundheitsforschung) privilegieren.
Wir wollen Rechtsunklarheiten beseitigen und Behördenstrukturen straffen. Wir werden die Datenschutzaufsicht in Deutschland harmonisieren. Es muss die Möglichkeit zu einer verbindlichen Auskunft geben. Dabei soll das Prinzip gelten: Einer genehmigt für alle – analog zum Medienrecht zur Lizensierung von Fernsehsendern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine bessere Abstimmung und eine vergleichbare Auslegung auf europäischer Ebene erfolgt. Grundsätzliche Fragen sollen einmalig und EU-weit verbindlich auf europäischer Ebene entschieden werden. Darüber hinaus sollen rein nationale Fragen ebenfalls einheitlich und rechtsverbindlich auf nationaler Ebene entschieden werden. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit der Behörden verbessern.
Wir wollen einen EU-weiten Rechtsrahmen für nichtpersonenbezogene Daten schaffen. Die Nutzerinnen und Nutzer sollen ein Nutzungsrecht an den Daten erhalten, an deren Erzeugung sie mitgewirkt haben. Eine generelle Datenteilungspflicht lehnen wir ab, denn auch die Kosten der Sammlung und Aufbereitung nicht-personenbezogener Daten müssen sich amortisieren können. Stattdessen wollen wir den Zugang zu Datenbeständen sektorbezogen und gegen Entgelt ermöglichen, wenn ein Wettbewerber keine Chance hat, selbst entsprechende Datenbestände aufzubauen.
Als Staat selbst muss dieser mit gutem Beispiel vorangehen, die wichtige Arbeit der Aufsichtsbehörden stärker unterstützen sowie ihre Kooperation im föderalen und europäischen Zusammenspiel verbessern, bis hin zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und Durchsetzung.
Datenströme machen weder an den Grenzen der Länder, noch denen des Bundes halt. Auf EU-Ebene wollen wir die E-Privacy-Richtlinie (aus dem Jahr 2002) daher durch eine zeitgemäße E-Privacy-Verordnung ersetzen.
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