Teilen von Netflix-Passwörtern ist potenziell kriminell – sagt britische Regierung
Das Netflix-Passwort zu teilen, ist bei vielen gang und gäbe. Nicht nur in einem Haushalt, sondern auch unter Freunden teilt man sich gerne einen Account und spart so Kosten für den Streaming-Service.
Bis vor einiger Zeit hat Netflix das Teilen von Passwörtern sogar noch gefördert. Im Jahr 2017 hat der offizielle Netflix-Account beispielsweise einen Tweet mit dem Inhalt „Love is sharing a password“ veröffentlicht.
Mittlerweile hat sich die Einstellung des Unternehmens zu dem Thema allerdings drastisch geändert. Netflix möchte das Teilen von Passwörtern aktiv verhindern, indem die Plattform eine Gebühr für zusätzliche Haushalte erhebt, die ein und denselben Account nutzen.
Britische Regierung erklärt Passwort teilen für illegal
Die britische Regierung geht sogar noch einen Schritt weiter. Das Intellectual Property Office (IPO) erklärte das Teilen von Passwörtern auf Streaming-Plattformen für illegal, wie Torrentfreak berichtet.
In einer Kampagne des IPO zusammen mit Meta gegen Piraterie wird dort Folgendes verkündet:
„Piraterie ist ein großes Problem für die Unterhaltungs- und Kreativbranche. Das Einfügen von Internetbildern in Ihre sozialen Medien, das Teilen von Passwörtern bei Streamingdiensten und der Zugriff auf die neuesten Filme, Fernsehserien oder Live-Sportveranstaltungen über Kodi-Boxen, Fire Sticks oder Apps, ohne ein Abonnement zu bezahlen, verstößt gegen das Urheberrecht. Sie brechen nicht nur das Gesetz, sondern hindern auch jemanden daran, seinen Lebensunterhalt mit seiner harten Arbeit zu verdienen.“
So sah das Statement zumindest gestern noch aus. Heute hat das IPO den Absatz auf der Website überarbeitet und den Part über das Teilen von Passwörtern herausgenommen.
Statement gegenüber Torrentfreak
Zuvor hatte das IPO aber noch ein Statement gegenüber Torrentfreak abgegeben, in dem sie noch einmal deutlich gemacht haben, dass sie das Teilen von Passwörtern potenziell als Betrug sehen. „Es gibt eine Reihe von Bestimmungen im Straf- und Zivilrecht, die im Fall der Weitergabe von Passwörtern anwendbar sein können, wenn die Absicht darin besteht, einem Benutzer den unentgeltlichen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werke zu ermöglichen“, informierte das IPO Torrentfreak.
„Diese Bestimmungen können je nach den Umständen die Verletzung von Vertragsbedingungen, Betrug oder sekundäre Urheberrechtsverletzungen umfassen.“
Wie die Rechtslage und die Ansicht des IPO nun letztendlich aussieht, bleibt aufgrund der widersprüchlichen Aussagen im Statement und der Änderungen auf der Website unklar. Klar ist allerdings, dass weder das IPO noch Netflix Freunde von geteilten Accounts sind.