Tesla-Fabrik Grünheide: Behörden prüfen Erfüllung von Auflagen

In dem Werk in Grünheide läuft seit 22. März offiziell die Produktion von Elektroautos. Jetzt folgt bis zum 20. Mai die sogenannte Erstrevision – nach Angaben des Umweltministeriums ein üblicher Schritt nach Inbetriebnahme einer Fabrik.
Sollten die bei der Genehmigung erteilten Auflagen nicht oder nicht vollständig erfüllt sein, setzt die zuständige Behörde den Angaben zufolge Nachfristen. Wenn danach noch Auflagen offen seien, könne es Zwangsmaßnahmen geben. Eine Untersagung des Betriebs komme nur in Betracht, wenn unmittelbare Gefahren hervorgerufen werden.
Umweltschützer und Anwohner haben nach wie vor Vorbehalte gegen die Autofabrik, vor allem wegen des Verbrauchs und möglicher Verschmutzung von Grundwasser. Vor dem Produktionsstart waren noch nicht alle Vorgaben aus der umweltrechtlichen Genehmigung des Landes umgesetzt. Das kann nach offiziellen Angaben schrittweise geschehen. Die Auflagen für einen sicheren Betrieb ohne unmittelbare Gefahren für die Allgemeinheit und die Umwelt seien aber erfüllt, hieß es.
Die Grüne Liga Brandenburg fordert wegen Unklarheiten nach dem Auslaufen einer wassergefährdenden Flüssigkeit beim Landkreis Oder-Spree die Untersagung der Betriebserlaubnis. In der Lackiererei waren im April nach Behördenangaben 15.000 Liter einer Farbmischung ausgetreten. Beim Verladen der abgepumpten Flüssigkeit liefen zwei bis drei Liter auf die Zufahrt, die gebunden wurden. Die Flüssigkeit gilt als schwach wassergefährdend. Laut dem Landkreis gelangte sie nicht in Kanalisation und Grundwasser. Der Wasserverband Strausberg-Erkner sieht darin einen Störfall, das Umweltministerium nicht.
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