Anzeige
Anzeige
Ratgeber

Überstunden: Wenn diese Klausel im Arbeitsvertrag steht, kannst du klagen

Bei Überstunden verwenden Arbeitgeber gerne verbotene Klauseln im Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer sollten genau hinschauen und können im Zweifel sogar klagen.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Jeder Fünfte macht mehr als zehn Überstunden die Woche. (Foto: Shutterstock-Marvent)

Überstunden gehören in deutschen Unternehmen zur Tagesordnung. So haben 82 Prozent der Befragten einer Xing-Gehaltsumfrage kürzlich angegeben, im vergangenen Jahr mehr gearbeitet zu haben als im Arbeitsvertrag festgehalten. Ganze 19 Prozent der Befragten machten nach eigener Aussage sogar mehr als zehn Überstunden pro Woche. Besonders in dem Zusammenhang: Nur die Hälfte der Arbeitgeber gleicht die Überstunden auch aus. So schreiben Arbeitgeber in Arbeitsverträge häufig auch Klauseln, die die wenigsten Arbeitnehmer zunächst anzweifeln und die der unbezahlten Mehrarbeit den Weg ebnen sollen. Doch hier ist Vorsicht geboten.

Klage bei Überstunden: Unklare Formulierungen sind untersagt

Klage gegen Mehrarbeit: „Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten“ ist eine unzulässig Formulierung. (Foto: Shutterstock-mojo cp)

Anzeige
Anzeige

Eine dieser Formulierungen lautet: „Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten.“ Diese oder ähnliche Klauseln sind rechtlich nicht zulässig und somit ungültig, wie das Jura-Fachmagazin Lecturio schreibt. Für Arbeitnehmer sei hier schlichtweg nicht ersichtlich, wie viele Überstunden sie in welchem Zeitraum zu leisten haben, so die Experten. Die Regelung sei einfach zu unklar formuliert und verstoße gegen das Transparenzgebot. Eine derartige Formulierung benachteiligt den Arbeitnehmer. Wer es darauf anlege, könne vor Gericht sogar die Vergütung der geleisteten Mehrarbeit einklagen.

Der Erfolg hängt jedoch von ein paar Umständen ab. Lecturio spricht sogar von Ausnahmen: „Nur bei Diensten ‚höherer Art‘ und/oder einem Gehalt, das über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (6.500 Euro brutto im Monat in Westdeutschland beziehungsweise 5.800 Euro brutto im Monat in Ostdeutschland im Jahr 2018) liegt, ist eine Bezahlung von Überstunden ausgeschlossen. Diese Arbeitnehmer können die Vergütung von Überstunden nur dann verlangen, wenn es vertraglich vereinbart wurde.“ Verantwortliche Manager dürften insofern häufig kaum eine Chance haben. Normale Arbeitnehmer hingegen schon.

Anzeige
Anzeige

Wer es als Arbeitgeber übrigens richtig machen will, sollte im Vertrag die maximale Anzahl der möglichen Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sind, nennen. Rechtlich erlaubt seien lediglich eindeutige Formulierungen zu Überstunden, wie zum Beispiel: „Bis zu … Überstunden monatlich sind pauschal mit der Bruttovergütung gemäß § … dieses Vertrages abgegolten.“ Mit vertraglichen Vereinbarungen dieser Art weiß ein Arbeitnehmer ganz genau, was ihn im Zweifel erwartet und kann entscheiden, ob er gewillt ist, zu unterschreiben. Doch auch hier muss sich der Arbeitgeber selbstverständlich an das Arbeitszeitgesetz halten.

Anzeige
Anzeige

Übrigens, auch dieser Beitrag könnte dich interessieren: Überstunden – Vielen Chefs fehlt es schlicht an Respekt

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Jim Winkler

Es ist wichtig genug zu wissen wann der Arbeitgeber einen Ungültige Klausel verwendet und wann nicht. Schließlich weiß man als normaler Arbeitnehmer nicht immer wann etwas rechtens ist und wann nicht. Nicht, das einem sonst noch mehr Arbeitsstunden untergejubelt werden und wann nicht.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige