Unfallauswertung: E-Scooter-Fahrer sollten dringend einen Helm tragen

(Foto: Alena Zielinski / Hive)
In der retrospektiven Studie wurden Unfälle mit E-Scootern und Fahrrädern in Bezug auf Demografie, Unfallmechanismus, Diagnostik, Verletzungsmuster, Notfallversorgung sowie Operationen und stationäre Aufenthalte erfasst und analysiert.
Laut der Studie verunfallten 89 Personen mit einem E-Scooter. 435 Fahrradfahrer dienten als Vergleichsgruppe. E-Scooter-Unfälle ereigneten sich häufig nachts (37 versus 14 Prozent) und 28 Prozent (Fahrradfahrer: 6 Prozent) der Verunfallten standen unter Alkoholeinfluss. Die Verletzungsmuster sind ebenfalls höchst unterschiedlich. 54 Prozent der E-Scooter-Fahrer erlitten ein Kopf- oder Gesichtstrauma mit zum Teil schwerer Kopf- (14 Prozent) oder Gesichtsverletzung (16 Prozent). Frakturen der oberen Extremität waren häufiger als Frakturen der unteren Extremität.
In den überwiegenden Fällen der E-Scooter-Unfälle war die Ursache ein Sturz ohne nähere Angabe (79 Prozent). Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern waren bei E-Scooter-Fahrern (2 Prozent) deutlich seltener als bei Fahrradfahrern (18 Prozent). Bei E-Scooter-Fahrern gehören Kopf und Gesicht sowie die obere Extremität zu den besonders stark betroffenen Körperregionen. Deshalb ist das Tragen eines Helms aus ärztlicher Sicht nachdrücklich empfohlen. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht.
In Deutschland hat die Polizei von Januar bis September 2020 insgesamt 1.570 Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen registriert, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Außerdem wurden sieben Menschen getötet. 269 E-Scooter-Fahrende wurden schwer verletzt, 1.096 leicht.
Die Behörde setzte diese Zahlen auch ins Verhältnis zu Unfällen mit Fahrrädern. In den ersten neun Monaten 2020 gab es deutschlandweit rund 73.293 Unfälle mit Personenschaden. 351 Menschen kamen ums Leben. 14.128 wurden schwer verletzt, 59.633 leicht. In beiden Fällen dürfte es eine erhebliche Dunkelziffer geben, weil nicht jeder Unfall von der Polizei aufgenommen wird.
Autor des Artikels ist Michael Linden.
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