Achtung! Diese Fragen musst du im Bewerbungsgespräch nicht beantworten
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Fragen zum Privatleben sind im Bewerbungsgespräch oft nicht erlaubt. (Foto: Shutterstock)
Die verbotenen Fragen und das Recht auf Lüge
Es ist nicht unüblich, dass Stellenbewerber im Bewerbungsgespräch mit dem potentiellen Arbeitgeber auch private Fragen beantworten sollen. Dabei ist das im Prinzip gar nicht zulässig. Das geht sogar soweit, dass man auf unerlaubte Fragen mit einer Lüge antworten darf. Unzulässig sind zu Beispiel Fragen zur Familienplanung, zur Religion und Konfession, Fragen zur Parteizugehörigkeit, zur Gewerkschaftszugehörigkeit, zur sexuellen Neigung (homo- oder heterosexuell) und generell Fragen zum Privatleben. In bestimmten Fällen gilt die Unzulässigkeit auch für Fragen zu Vermögensverhältnissen, Vorstrafen und Schulden. Sind diese Informationen allerdings explizit für den Job relevant, gilt eine Ausnahme.
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Nicht alle Fragen, die der Arbeitgeber in spe einem im Bewerbungsgespräch stellt, sind auch zulässig. (Foto: Shutterstock)
Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Hensche Rechtsanwälte hat ein paar Fragen ausgemacht, über die Arbeitsgerichte in der Vergangenheit entschieden haben, ob hier ein „berechtigtes Interesse“ des Arbeitgebers an der Beantwortung im Bewerbungsgespräch besteht oder nicht:
1. Die Frage nach Schwangerschaft
Die Frage nach bestehender Schwangerschaft ist einer der Fälle, in denen der Bewerber die Unwahrheit sagen darf. Das ergibt sich aus § 7 Abs.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wonach Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden dürfen. Auch auf die Frage nach der Familienplanung muss man nicht wahrheitsgemäß antworten.
2. Die allgemeine Frage nach Vorstrafen
Ein Bewerber darf auf eine allgemeine Frage nach Vorstrafen eine Bestrafung verheimlichen. Auf eine konkrete Frage, die in Bezug zu der entsprechenden Stelle steht, muss er allerdings schon antworten. So ist es laut Hensche Rechtsanwälte beispielsweise rechtens, „einen Kassierer nach Vorstrafen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten zu fragen oder einen Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Straßenverkehrsdelikten, da hier ein sachlich gerechtfertigtes Interesse des Arbeitgebers besteht.“
3. Die Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit
Die Gewerkschaftszugehörigkeit darf im Bewerbungsgespräch nicht abgefragt werden. Möchte der Arbeitgeber bei der Anwendung von Tarifverträgen zwischen Mitgliedern der Gewerkschaft und Nicht-Mitgliedern unterscheiden, so kann er den Bewerber nach Einstellung nach seiner Gewerkschaftszugehörigkeit fragen.
4. Die Frage nach Religions- oder Parteizugehörigkeit
Auch die Frage nach der Religions- und Parteizugehörigkeit ist unzulässig. Ein Bewerber muss sie nicht der Wahrheit gemäß beantworten. Spätestens jedoch nach der Einstellung wird der Arbeitgeber wegen der gegebenenfalls abzuführenden Kirchensteuer danach fragen müssen. Ob es eine Ausnahme im Fall von konfessionell oder parteipolitisch gebundenen Arbeitgebern gibt, ist nicht eindeutig.
5. Die Frage nach Behinderung oder Krankheiten
Bei der Frage, ob eine Behinderung besteht, verhält es sich wie bei der Vorstrafe. Sie muss einen konkreten Bezug zu dem geplanten Arbeitsplatz haben. Eine allgemein gehaltene Frage zur Schwerbehinderung ist allerdings zulässig. Die Rechtsprechung dazu sei aber umstritten und könnte sich möglicherweise ändern. Der Arbeitgeber darf zwar nach Krankheiten fragen. Die Bedingung ist aber, dass davon die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz abhängt. Nach einer HIV-Infektion darf der Arbeitgeber im Allgemeinen nicht fragen, es sei denn, dass der Arbeitnehmer auf dem vorgesehen Arbeitsplatz aufgrund einer HIV-Infektion nicht arbeiten dürfe. Das ist zum Beispiel bei Heilberufen der Fall. Dieses Rechtsproblem sei aber ebenfalls umstritten.
6. Vermögensverhältnisse
Fragen über Schulden und Vermögensverhältnisse des Bewerbers sind nur dann zulässig, wenn ein berechtigtes Informationsinteresse des Arbeitgebers aufgrund der Eigenart der zu besetzenden Stelle besteht, zum Beispiel beim Kassierer einer Bank oder bei Arbeitnehmern in sonstigen Vertrauenspositionen. Ansonsten ist die Frage aber grundsätzlich unzulässig.
Offenheit oder Recht auf Lüge?
![Karin Zintz-Volbracht arbeitet als Beraterin und Trainerin mit Bewerbern und Führungskräften. (Bild: Zintz-Volbracht)](https://images.t3n.de/news/wp-content/uploads/2014/12/Karin-Zintz-Volbracht.jpg?class=content)
Karin Zintz-Volbracht arbeitet als Beraterin und Trainerin mit Bewerbern und Führungskräften. (Bild: Zintz-Volbracht)
Es gibt also einige Fragen, bei denen der Gesetzgeber dem Bewerber ein „Recht auf Lüge“ einräumt, damit sich der Bewerber vor Diskriminierung schützen kann. Den Einstieg in einen Job mit einer Lüge zu beginnen, kann später aber große Schwierigkeiten mit sich bringen. Deswegen muss man hier gut abwägen, ob es wirklich nötig ist. Karriere-Coach Karin Zintz-Volbracht empfiehlt, sich auch zu fragen, ob man bei einer Firma arbeiten will, die solche Fragen stellt.
„Die Frage ist, mit welcher Haltung ein Bewerber zum Job-Interview geht. Jemand, der verzweifelt sucht oder diese Stelle unbedingt haben will, wird sich anders, defensiver und taktischer verhalten als jemand, der es sich leisten kann, wählerisch zu sein. Bewerber schauen immer häufiger genau, in welcher Unternehmenskultur sie künftig viel Lebenszeit verbringen. Wenn eine Firma gleich im ersten persönlichen Kontakt mit Bewerbern bewusst die Regeln bricht, ist das natürlich ein Zeichen, wie dort mit Menschen umgegangen wird. Dann hat man zwar den Job bekommen, aber auch drohenden Streit, Stress und Unglück am Hals.“, so die Expertin. Ehrlich und offensiv mit kritischen Themen umzugehen, könne zudem langfristig der bessere Weg sein, als sein Recht auf Lüge wahrzunehmen: „Wem die Ausübung von religiösen Ritualen am Arbeitsplatz wichtig ist, sollte sich überlegen, ob er das vielleicht anspricht oder selbst unter dem Hinweis auf wünschenswerte „Diversität“ danach fragt, ob es zum Beispiel einen Raum der Stille oder einen Gebetsraum gibt.“, so Zintz-Volbracht.
Auch das Thema Kinderwunsch könne – auch von Männern – durchaus ehrlich behandelt werden: „Das würde ich zum Beispiel dann wagen, wenn eine Firma als ,attraktiver Arbeitgeber‘ glaubwürdig mit Kinderfreundlichkeit oder lebensphasenspezifischen Arbeitszeitmodellen wirbt. Dann könnte eine Bewerberin oder ein Bewerber entspannt auf die Kinderwunsch-Frage antworten: ,Sie wissen ja, dass das eigentlich keine zulässige Frage ist. Doch weil mir das Thema am Herzen liegt, möchte ich offen antworten. Ja, in meinem Alter kommt das Kinderwunsch-Thema irgendwann auf mich zu. Momentan hat der Beruf aber absolut Vorrang. Und ich bin mir sicher, wenn es soweit ist, lässt sich hier eine gute Lösung finden. Denn ich habe grundsätzlich Freude an Arbeit. Meine Berufstätigkeit gehört für mich einfach zum Leben dazu‘.“
Lest auch das Interview mit Karin Zintz-Volbracht, in dem sie erklärt, wie ihr den Spieß umdreht: Fangfragen nur für Bewerber? So fühlt ihr im Vorstellungsgespräch dem Arbeitgeber auf den Zahn [Interview]. Hier findet außerdem weitere detailierte Ausführungen zu den einzelnen Gerichtsentscheidungen und Gesetzestexten zu unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch.
Ordnungswidrigkeiten sind wohl eine Vorstufe zur Vorstrafe.
Auch werden die nach einer Weile wohl gelöscht.
Eine Frage ist also ob man einen LKW-Fahrer nach seinen Punktestand in Flensburg fragen darf.
Die Firmenkultur ist nur so lange wichtig, wie kein Überangebot an billigen und willigen Bewerbern herrscht. Oder wieso sonst gab es jahrzehntelang „Generation Praktikum“ mit Diplom ?
Chefs haben oft nicht gelernt, wie man den Bewerbungs-Prozess optimiert. Jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter-Fluktuation müssten offen im Web stehen und seine Arbeitgebernummer beim Arbeitsamt zu finden sein. Dann bewerben sich die guten Arbeitnehmer bei den guten Firmen und der Rest bei den schlechten Firmen. „Dann kommt zusammen was zusammen gehört.“.
Die Personalabteilungen haben eigentlich nur eine kleine Filter-Funktion (wie ein Spam-Filter) und den Haupt-Teil müssten die Fachabteilungen und zukünftigen Kollegen machen. Diese Mentalität gibts aber vielleicht nicht. Anlerntätigkeiten (Kassieren, Amazon-Pakete verpacken, Rücksendungen bei Zalando auspacken und bearbeiten, neue Waren in Verkaufsregale packen, …) müsste die Personalabteilung einmal pro Monat eine Schicht lang selber machen um besser selektieren zu können.
Wenn das Gehalt wegen zu viel Schulden teil-gepfändet wird, merkt der Arbeitgeber das bei der ersten Lohnabrechnung.
Bei Google-Admin-Jobs wurde in der Stellenausschreibung verlangt, das man 30 Kilogramm in Server-Räumen wuppen kann vermutlich weil ständig Rechner ausfallen und man die dann austauschen muss. D.h. statt allgemein zu fragen sollte man (weil die Stellen eh überschaubare Tätigkeiten sind) wohl eher nach der Eignung für die jeweilige Arbeit fragen. Wer rot-grün-Blind ist, kann ja trotzdem Kartoffelsäcke schleppen oder Spargel stechen.
Wer Lebensmittel auf Bakterien kontrolliert oder Blutproben bearbeitet darf vielleicht laut Gesetz oder Verordnung bestimmte Krankheiten (Grippe mit viel Husten, Pilz-Infektionen,…) vermutlich nicht haben. In diese Richtung darf man dann vielleicht fragen. Als Ausgebildeter mit Gesellenbrief muss man die Verordnungen ja vermutlich kennen.
In Japan werden Unternehmen bestraft deren Mitarbeiter zu ungesund bzw. zu dick sind. Also muss man dort hin und wieder Gesundheitstests machen.
Gute Arbeitsministerien (oder auch Gewerkschaften) haben klare Checklisten für solche Dinge die ständig überarbeitet werden und wo Bewerber und Arbeitgeber digital abchecken können was geht und was nicht. Auch werden die Gespräche und Skills digital erfasst und Firmen können die Bewerber wie bei SQL selektieren und einladen bzw. sich vorstellen. Und zwar ohne Namen/Alter/Geschlecht des Bewerbers zu kennen. Immer noch besser als 500 Bewerbungen zu filtern wo 90% sich bewerben weil sie müssen aber die Hälfte der geforderten Skills nicht hat. Siehe die Ausfallquote bei DSDS wo man halbwegs singen können sollte.
Dinge in Verwaltungen und Organisationen nicht verbessernd zu verändern sondern auf den Status Quo fixiert zu sein (640Kbyte, 800×600 EGA, 1024×786@16Bit, 720p,…) sieht man auch ständig. Die uns ständig begegnende Fortschrittsverhinderung ist nur der Spezialfall der allgegenwärtigen geistigen Unflexibilität, Dinge besser zu machen. Evolutions-Verweigerung. Bei Formel 1 werden die Autos ständig besser und ständig wird dazugelernt und verbessert. Das haben die meisten Unternehmen wohl leider nicht drauf obwohl z.B. Kleider-Moden oder Handy-Modelle sich jedes halbe Jahr ändern oder Fußballteams jedes Jahr.
Ich habe mein eigenes Unternehmen und nach solchen Sachen zu fragen würde mir sogar nicht im Traum einfallen. Die Fragen finde ich ganz einfach taktlos.
Ich antworte auf solche Fragen:
Wollen Sie Kinder? – Ja mit Ihnen gerne.
Sind Sie vorbestraft! – Gleich, denn der Sessel gefällt mir.
Sind Sie in einer Gewerkschaft? – Welselsky ist mein Held.
Gehören Sie einer Religion an? – Nein, das verbietet meine Göttlichkeit!
Sind sie krank? – Laut irgendeinem Buch -Name vergessen- ist niemand gesund.
Sind Sie vermögend? – Wenn Sie mich heiraten.