Unzulässige Klausel bei Banken und Sparkassen: Wie Betroffene Tausende Euro zurückbekommen könnten

Aufgepasst bei Langzeitverträgen. (Foto: fizkes / Shutterstock)
Langfristige Sparpläne waren in den 1990ern und 2000ern ein beliebtes Produkt vieler Banken. Zahlreiche Kunden nutzten diese Sparpläne, die oft variable Zinsen enthielten. In vielen dieser Langzeitverträge gab es jedoch unzulässige Klauseln, die dazu führten, dass Sparer weniger Geld erhielten, als ihnen zustand.
Banken passten den Sparzins regelmäßig nach unten an, sodass er in einigen Fällen auf bis zu 0,001 Prozent sank. Der Bundesgerichtshof entschied am 9. Juli 2024, dass dies häufig unzulässig war, und legte fest, welcher Referenzzins anzuwenden ist, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Dadurch können nun Tausende Menschen ihre Sparpläne neu berechnen lassen und Geld von den Banken zurückfordern.
Die Verbraucherzentralen haben bereits mehr als 10.000 langfristige Sparverträge verschiedener Banken geprüft und festgestellt, dass Sparer im Durchschnitt 1.000 bis 2.000 Euro an Zinsen zu wenig erhalten haben.
Diese Verträge sind betroffen
Betroffen sind hauptsächlich langfristige Sparverträge mit variablem Zins aus den 1990er- und 2000er-Jahren. Beispiele hierfür sind der Bonusplan der Volks- und Raiffeisenbanken sowie verschiedene Sparprodukte der Sparkasse wie Prämiensparen flexibel, Vorsorgeplus, Vorsorgesparen, Vermögensplan, Vorsorgeplan und Scala. Auch der VRZukunft-Plan der Volks- und Raiffeisenbanken und einfache Sparbücher mit speziellen Zinsvereinbarungen können betroffen sein.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, erklärt: „Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen. Nun müssen alle Sparkassen tätig werden und von sich aus Entschädigungen einleiten. Prämiensparer:innen steht eine finanzielle Entschädigung zu, sie haben Anspruch auf erhebliche Nachzahlungen.“
Das könnt ihr tun
Habt ihr einen Langzeitsparvertrag, der von dem Urteil betroffen sein könnte, müsst ihr nicht abwarten, dass eure Bank euch das Geld überweist. Ihr könnt eure Bank auch dazu auffordern, euren Vertrag neu zu berechnen, basierend auf dem vom BGH festgelegten Zinssatz.
Laut Verbraucherzentrale ist dies auch noch drei Jahre nach Beendigung des Sparvertrags möglich. Im Jahr 2021 gab es laut Bafin rund 1,1 Millionen dieser Verträge in Deutschland.
Um eure Bank zur Neuberechnung aufzufordern, könnt ihr den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Tragt eure Daten an den richtigen Stellen ein und schickt den Brief dann per Einschreiben mit Rückantwort oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht an die Bank, bei der ihr den Vertrag abgeschlossen habt.